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Sitzung
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Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem die Museen der Stadt Wien als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und deren Organisation, Betrieb und Erhaltung geregelt werden (Wiener Museumsgesetz - Wr. MuG), geändert wird (LGBl 40/2023 kundgemacht am 13.12.2023), Beilage 25/2023 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 7) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung
Die Museen der Stadt Wien wurden mit dem Wiener Museumsgesetz - Wr. MuG, LGBl. Nr. 95/2001 als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und deren Organisation, Betrieb und Erhaltung geregelt. Seit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes mit 1. Jänner 2002 haben die Aufgaben der Museen der Stadt Wien insbesondere durch die Aufnahme weiterer Standorte laufend an Gewicht gewonnen. Mit der Inbetriebnahme des generalsanierten und stark erweiterten Wien Museums am Karlsplatz zum Jahresende 2023 erfahren die Museen der Stadt Wien eine zusätzliche Aufwertung ihrer Tätigkeiten. Begleitend stieg die Bilanzsumme auf rd. 144 Mio. EUR und der durchschnittliche Personalstand auf 210 Personen im Jahr 2022. Mit der gegenständlichen Novelle des Wiener Museumsgesetzes - Wr. MuG soll den beschriebenen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes stellt die Anpassung der inneren und äußeren Organisationsstruktur dar, die sich weitgehend an den erprobten Organisationsformen von Kapitalgesellschaften orientiert, aber gleichzeitig die besonderen Anforderungen der Anstalt öffentliches Rechts "Museen der Stadt Wien" berücksichtigt. Insbesondere soll als Leitungsorgan eine zweiköpfige Direktion mit einer künstlerisch-wissenschaftlichen Direktorin bzw. einem künstlerisch-wissenschaftlichen Direktor und einer kaufmännischen Direktorin bzw. eines kaufmännischen Direktors etabliert werden. Zur Unterstützung und im Vertretungsfall soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Erteilung der Prokura Vertretungsregelungen für die Direktion zu etablieren. Detailregelungen über die innere Organisation der Anstalt, insbesondere über die Gliederung ihres Geschäftsapparates und die Aufteilung der Geschäfte auf die Untergliederungen, die Geschäftsverteilung zwischen den Mitgliedern der Direktion sowie Bestimmungen über die Vertretung der Anstalt und die Erteilung der Prokura sollen in die Satzung der Anstalt aufgenommen und nicht in der Museumsordnung, LGBl. Nr. 105/2001, normiert werden, die mit dem Inkrafttreten der Novelle außer Kraft treten soll. Besondere Bedeutung in der Novelle kommt der Etablierung eines achtköpfigen Aufsichtsrates der Anstalt zu, der anstelle des bisherigen Kuratoriums treten soll. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates sollen unter Vorgabe klarer Regelungen seiner Kompetenzen wesentlich über die des Kuratoriums hinausgehen und können annähernd mit denen eines Kontrollgremiums einer Kapitalgesellschaft verglichen werden. Zusammenfassend sollen die geschilderten Änderungen zu verstärkter Aufsicht und Kontrolle der Leitungsebene führen und gleichzeitig die Gelegenheit bieten, auf neue Rahmenbedingungen flexibler und rascher durch die Festlegung adaptierter Regelungen in der Satzung der Anstalt im Vergleich zur Museumsordnung reagieren zu können.
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Mag. Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin | ||
| Stefan Berger (FPÖ) als LABG und Redner | ||
| Mag.a Ursula Berner, MA (GRÜNE) als LABG und Rednerin | ||
| Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 2. LPräs und Redner | ||
| Jörg Neumayer, MA (SPÖ) als LABG und Redner | ||
| Mag.a Laura Sachslehner, BA (ÖVP) als LABG und Rednerin | ||
| Thomas Weber (NEOS) als LABG und Redner |
Erledigung: nach Debatte angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Museum Museen der Stadt Wien
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