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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

23. Sitzung des Landtages vom 21.06.2023zum Video (21.06.2023)

Aktenzahl

LG-741969-2023-LAT

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

zum Video (21.06.2023)

Betreff

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (61. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (69. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (68. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (22. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), die Pensionsordnung 1995 (42. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (21. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (14. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998), das Wiener Personalvertretungsgesetz (31. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz (1. Novelle zum Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz) und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (23. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2023) (LGBl 16/2023 kundgemacht am 13.7.2023), Beilage 14/2023 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 9)

Beschreibung

Umsetzung folgender Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 für den Bereich der Bediensteten der Gemeinde Wien: Durch die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 186 vom 11. Juli 2019, S 105, werden die Mindestanforderungen für die Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses und für die Arbeitsbedingungen festgelegt, die für alle Bediensteten gelten und ihnen ein angemessenes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit ihrer Arbeitsbedingungen garantieren sollen. Durch die Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. Nr. L 188 vom 12. Juli 2019, S. 79, werden Mindestvorschriften für Vaterschafts- und Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige sowie für flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Eltern oder pflegende Angehörige sind, festgelegt. Durch sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtert werden. Die Vorgaben beider Richtlinien sind im Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinde Wien in weiten Bereichen bereits umgesetzt, es sind jedoch Anpassungen und Ergänzungen erforderlich. Insbesondere ist ein Benachteiligungsverbot im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte nach diesen Richtlinien ausdrücklich zu regeln. Insoweit bestehende Bestimmungen in Wiener dienstrechtlichen Gesetzen über die in den Richtlinien festgelegten Mindeststandards hinausgehen, sollen diese beibehalten werden. Zusätzlich sieht der Gesetzesentwurf folgende Änderungen im Wiener Dienstrecht sowie im Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz vor: Ermöglichung der Absolvierung des Verwaltungspraktikums in Teilzeit und Angleichung der Regelungen über den Freistellungsanspruch der Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten an das Urlaubsrecht der Bediensteten nach dem Wiener Bedienstetengesetz. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung von Vergütungen durch den Stadtsenat zur Abgeltung von speziellen, mit dem Dienstposten verbundenen Tätigkeiten. Aussetzung der Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung in Anlehnung an die im Pensionsrecht des Bundes geltende Regelung für die Kalenderjahre 2024 und 2025. Gleichstellung des in den Verwaltungsdienststellen der Stadt Wien beschäftigten Pflegepersonals mit den in Betrieben tätigen Bediensteten durch Übernahme der bundesgesetzlichen Regelungen über die Entlastungswoche. Ermöglichung der Bestellung von Bediensteten nach dem Wiener Bedienstetengesetz als fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter beim Verwaltungsgericht Wien bzw. als Mitglieder der Disziplinarkommission Anpassung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Oktober 2022, C-344/20, wonach Religion und Weltanschauung einen (einheitlichen) Diskriminierungsgrund darstellen, und Aktualisierung der Verweise im Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz, zwecks Anpassung an die durch die Verordnung (EU) 2022/1925 vom 12. September 2022 geänderte Europarechtslage. Verweisanpassungen an die durch die Novelle LGBl. Nr. 57/2022 erfolgten Änderungen des Wiener Kindergartengesetzes - WKGG sowie klarstellende redaktionelle Überarbeitung in Bezug auf die Begriffe "Tragedauer" und "Mindesttragedauer" von Dienstbekleidung. Abschaffung der Personalgruppenausschüsse im Wiener Personalvertretungsgesetz bei gleichzeitiger Erhöhung der Mitgliederanzahl der Dienststellenausschüsse bzw. Hauptausschüsse sowie Schaffung einer neuen Vertretung der Angehörigen von Gesundheitsberufen im Sinn des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Ernst Woller (SPÖ) als 1. LPräs und Redner
  • Erledigung: einstimmig angenommen

  • Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:Europäische UnionGleichbehandlung im öffentlichen DienstÖffentlicher DienstBesoldungDienstrecht/DienstordnungVerwaltungsgericht Wien

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