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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
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Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 -WERUG 2020 geändert wird (LGBl 29/2022 kundgemacht am 8.7.2022), Beilage 9/2022 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 7)
Beschreibung
Diese Novelle dient der Umsetzung von einzelnen die Zuständigkeit der Länder betreffenden Bestimmungen des Art. 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (kurz: RL (EU) 2018/2001). Dazu werden folgende Maßnahmen im WERUG 2020 vorgesehen: - Gründung einer zentralen Anlaufstelle der Stadt Wien zur Beratung und Information von Betreiberinnen bzw. Betreibern von Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen; - Schaffung eines Zugangs zu einem einfachen Streitbeilegungsverfahren in Form einer Umweltmediation zur Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Die gegenständliche Novelle und die ebenfalls für das Jahr 2022 vorgesehene Novelle des WElWG 2005, die eine Freistellung von Fotovoltaikanlagen bis 15 kW von der Anzeigepflicht vorsieht, sind geeignet, wichtige Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger in der Wiener Energieversorgung zu setzen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kathrin Gaal (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin | ||
| Ernst Woller (SPÖ) als 1. LPräs und Redner |
Erledigung: einstimmig angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE und FPÖ; bei Abwesenheit von LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Energiepolitik Energieverbrauch Energieversorgung Europäische Union Schlichtungsverfahren
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