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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
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Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird, das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden (LGBl 27/2021 kundgemacht am 30.4.2021), Beilage 5/2021 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen) (Postnummer 5)
Beschreibung
Im Hinblick auf das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) sind das Wiener Naturschutzgesetz das Wiener Nationalparkgesetz, das Wiener Fischereigesetz und das Wiener Jagdgesetz im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie), entsprechend anzupassen. Durch die Novelle werden anerkannten Umweltorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen Teilnahmerechte an Genehmigungsverfahren und Zugang zu Gerichten in ausgewählten Verfahren nach dem Wiener Naturschutzgesetz, dem Wiener Nationalparkgesetz, dem Wiener Fischereigesetz und. dem Wiener Jagdgesetz eingeräumt. Umweltorganisationen können demnach an Genehmigungsverfahren in Europaschutzgebieten teilnehmen und in Artenschutzverfahren ein Beschwerderecht gegen Bescheide erlangen. Da mit dieser Novelle die derzeit unklare Situation über das Ausmaß der Teilnahmerechte von Umweltorganisationen beseitigt wird, trägt sie zu mehr Rechtssicherheit für Behörden, Gerichte sowie Bewilligungswerberinnen und Bewilligungswerbern bei. Die Änderung des § 28 Abs. 5 Wiener Fischereigesetz war geboten, um zu gewährleisten, dass der Wiener Fischereiausschuss seine ihm durch das Wiener Fischereigesetz übertragenen Aufgaben weiterhin ausüben kann
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | ||
| Mag.a Nina Abrahamczik (SPÖ) als LABG und Rednerin | ||
| Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP) als LABG und Redner | ||
| Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) als LABG und Redner | ||
| Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) als 3. LPräs und Redner | ||
| Dr.in Jennifer Kickert (GRÜNE) als LABG und Rednerin | ||
| Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) als LABG und Rednerin | ||
| Mag.a Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS) als LABG und Rednerin | ||
| Mag.a Heidemarie Sequenz (GRÜNE) als LABG und Rednerin | ||
| Kilian Stark (GRÜNE) als LABG und Redner |
Erledigung: nach Debatte angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehung GRÜNE
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Bescheid Europäische Union Fischerei Jagd Nationalpark Natur- und Landschaftsschutz Verwaltungsverfahren Donau
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