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Sitzung |
26. Sitzung des Landtages vom 28.06.2018 |
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Aktenzahl |
LG-448273-2018 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (43. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (55. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (52. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (2. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), die Pensionsordnung 1995 (29. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (14. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (25. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (11. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Zuweisungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Zuweisungsgesetz) und das ASFINAG - Zuweisungsgesetz (2. Novelle zum ASFINAG - Zuweisungsgesetz) geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018) (LGBl 43/2018 kundgemacht am 1.8.2018), Beilage 16/2018 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) vorbehaltlich allfälliger Abänderungs- bzw. Zusatzanträge |
Beschreibung
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Primärer Regelungsinhalt dieses Gesetzesentwurfes ist die Anpassung der dienstrechtlichen Materiengesetze an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, welche am 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist und mit 25. Mai 2018 unmittelbar in Geltung tritt. Zusätzlich sollen ergänzende datenschutzrechtliche Regelungen für die Gemeinde Wien als Dienstgeberin und Dienstbehörde geschaffen werden. Neben Klarstellungen und geringfügigen bzw. formalen Adaptierungen muss darüber hinaus die derzeit einmal jährlich ausbezahlte Urlaubsabgeltung einzelverrechneter Nebengebühren im Hinblick auf die Einführung der verpflichtenden monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung im ASVG (durch das mit 1. Jänner 2019 in Kraft tretende Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 79/2015) auf eine monatliche Auszahlungsweise umgestellt werden. Weiters ist beabsichtigt, im Anwendungsbereich des Wiener Bedienstetengesetzes notwendige Vergütungen für den spitalsärztlichen Bereich gesetzlich zu regeln und eine neue Berufsfamilie "Parkraumüberwachung" zu schaffen. Schließlich ist neben geringfügigen, im Interesse einer besseren Planbarkeit von Nachbesetzungen vorgesehenen, Änderungen im Zusammenhang mit Ruhestandsversetzungen von Mitgliedern des Verwaltungsgerichts Wien geplant, dass in Hinkunft auch Vertragsbedienstete zur Disziplinaranwältin bzw. zum Disziplinaranwalt für das Verwaltungsgericht Wien bestellt werden können.
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Beteiligte
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Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 82
Christian Hursky (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 82-83
Angela Schütz (FPÖ) als LABG u. Rednerin
WP S. 82
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Schlagworte
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Dienstrecht/Dienstordnung; Besoldung; Datenschutz; Europäische Union; Verwaltungsgericht Wien; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP und NEOS
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Folgevorgänge
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PGL-551471-2018-KFP/LAT (Beschlussantrag)
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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Wörtliches Protokoll
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Seite 82-83
Seite 84
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