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Bauausschuss des 15. Bezirkes

Aufgabenbereich

  • Vorberatungen bei Änderungen zum Flächenwidmungsplan. Auf dieser Basis gibt die Bezirksvertretung ihre Stellungnahme ab.
  • Bei zeitlich begrenzten Bausperren entscheidet der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung.
  • Über den Antrag auf Sonderbaubewilligung und Baubewilligung im Sinne des § 71 der Bauordnung für Wien entscheidet der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung.
  • Entscheidung über Anträge auf Bewilligungen von unwesentlichen Abweichungen von Bebauungsvorschriften

Der oder die Vorsitzende des Bauausschusses steht Ihnen gerne bei folgenden Problemen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Probleme mit Hausverwaltungen/Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern
  • Baumängel im Wohnhaus
  • Sanitäre Missstände im Wohnhaus
  • Mietrechtliche Probleme

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Bauausschuss

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Bezirksvorstehung des 15. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-15110
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