Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 28. September 200948. Stück
48. Gesetz:Änderung der Grenzen zwischen dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk

48.
Gesetz über die Änderung der Grenzen zwischen dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Die im Gesetz vom 2. Juli 1954 über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), LGBl. für Wien Nr. 18, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 47/2009, festgelegten Grenzen zwischen dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk werden im Bereich des zukünftigen Hauptbahnhofes wie folgt geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 10. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der bisherigen Bezirksgrenze mit der westlichen Randsteinaußenkante des westlichen Straßenbahn-Haltestellenkaps zwischen Südbahnanlage und Wiedner Gürtel, verläuft von dort in dieser Randsteinkante zuerst in nördlicher, dann in nordnordöstlicher Richtung bis zum nördlichen Ende des vorgenannten Haltestellenkaps, dreht dort nach Nordosten, um nach Querung der stadteinwärts führenden Fahrbahn des Südtiroler Platzes in die nordwestliche Randsteinkante des Gleiskörpers der Straßenbahn einzumünden. Dieser Kante folgend überquert die neue Bezirksgrenze die Fahrbahn der verlängerten Argentinierstraße und mündet in den nordwestlichen Rand der die Gleiskonstruktion abschließenden Betonplatten. Dort verläuft sie entlang des Randes dieser Betonplatten bis sie im Bereich der westlichen Gleisgabelung auf der Kreuzung Wiedner Gürtel – Arsenalstraße auf die Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 4. Bezirk trifft.
2. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk beginnt im Bereich der westlichen Gleisgabelung auf der Kreuzung Wiedner Gürtel – Arsenalstraße im Schnittpunkt der bisherigen Bezirksgrenze mit dem nordwestlichen Rand der die Gleiskonstruktion am Wiedner Gürtel abschließenden Betonplatten. Von dort verläuft sie in nordöstlicher Richtung in diesem Rand bis zum Schnittpunkt mit dem westlichen entsprechenden Betonplattenrand der den Landstraßer Gürtel querenden Gleisanlage. Entlang des vorgenannten westlichen Betonplattenrandes verläuft die neue Grenze bis zum südöstlichen Ende des südwestlichen Straßenbahn-Haltestellenkaps in der Arsenalstraße und von dort geradlinig weiter, bis sie auf die nördliche Rundung des ersten Fahrbahnteilers stößt, dessen südwestlichem Rand sie folgt, um sich im südwestlichen Rand des zwischen Straßenbahnschleife und Schweizer-Garten-Straße liegenden zweiten Fahrbahnteilers fortzusetzen. Ab hier verläuft die neue Bezirksgrenze in der Fahrbahnmitte der Arsenalstraße bis vor den Kreuzungsbereich Arsenalstraße – Ghegastraße, von wo sie dann geradlinig ausläuft, bis sie in die bestehende Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk im Bereich der nach Südwesten verlängerten südöstlichen Straßenfluchtlinie der Ghegastraße einmündet.
3. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenzen zwischen dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk ist der planlichen Darstellung in der Anlage zu diesem Gesetz zu entnehmen.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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