Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2003Ausgegeben am 28. Februar 200314. Stück
14. Gesetz:Änderung der Grenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk

14.
Gesetz über Änderungen der Grenzen zwischen dem 3. und 11. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
1. Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2002, festgelegten Grenzen zwischen dem 3. und 11. Bezirk werden im Bereich Döblerhofstraße, Guglgasse, Paragonstraße und Erdbergstraße wie folgt geändert:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der Verbindungslinie der westlichen Scheitelpunkte der an den beiden Ufern des Donaukanals stehenden Brückenpfeiler mit der Bezirksgrenze zwischen dem 2. und 11. Bezirk. Diese Verbindungslinie wird nach Süden bis zur Fahrbahnmitte der Erdbergstraße verlängert, wo sie sich nach Westen wendet und in der Fahrbahnachse der Erdbergstraße bis zur Paragonstraße verläuft. In der Kreuzungsmitte knickt sie nach Süden und folgt der Straßenachse der Paragonstraße. Im Schnittpunkt der Verlängerung der nördlichen Fahrbahngrenze der Guglgasse mit der Straßenachse der Paragonstraße winkelt die neue Bezirksgrenze nach Westen ab und folgt der nördlichen Fahrbahngrenze der Guglgasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Verlängerung der westlichen Fahrbahngrenze der unbenannten Gasse zwischen Guglgasse und Döblerhofstraße. In diesem Schnittpunkt wendet sie sich wieder nach Süden und folgt der westlichen Fahrbahngrenze der vorzitierten unbenannten Gasse und deren Verlängerung bis zur Fahrbahnachse der westlich gelegenen Döblerhofstraße. Im Schnittpunkt bildet die neue Bezirksgrenze eine Ecke und folgt der Fahrbahnachse der Döblerhofstraße bis zum nordöstlichen Bogenende der östlichsten der drei in der Straßenmitte derselben Verkehrsfläche befindlichen Verkehrsinseln. Sie führt dann entlang der nördlichen Randsteine dieser drei Verkehrsinseln und deren Verbindungslinien und Verlängerung über die Modecenterstraße hinweg bis sie auf die Verlängerung der alten in der Modecenterstraße verlaufenden Bezirksgrenze trifft. Dort bildet sie nahezu einen rechten Winkel und mündet nach wenigen Metern in die alte in der Modecenterstraße verlaufenden Bezirksgrenze ein.
Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu entnehmen.
2. Dem Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2002, wird folgender § 5 angefügt:
§ 5 Soweit in diesem Gesetz noch eine Benennung der Bezirke mit römischen Zahlen erfolgt ist, tritt an die Stelle dieser Benennung eine Benennung mit arabischen Zahlen.“


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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