Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 14. Dezember 2001124. Stück
124. Gesetz:Änderung der Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk

124.
Gesetz über eine Änderung der Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2000, festgelegte Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk wird im Bereich des Kongressparkes wie folgt geändert:
1. Die in der Straßenmitte der Sandleitengasse von Nord nach Süd verlaufende alte Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk wird bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung jenes Saumes, der im Norden den Kongresspark gegen die Liebknechtgasse abgrenzt, und der gleichzeitig der südliche Rand des südlichen Gehsteiges in der Liebknechtgasse ist, nach Süden verlängert. In diesem Schnittpunkt winkelt die Bezirksgrenze nach Osten ab und folgt dem eben genannten Saum bis zum östlichen Rand des östlichen Gehsteiges in der Urbangasse. Sie folgt dann diesem östlichen Pflastersaum in der Urbangasse nach Norden bis zum südlichen Rand jenes Fußweges, der in der Dürauergasse längs des Hauses 4–10 verläuft. Am östlichen Ende dieses Fußweges – an der Grenze zwischen den Häusern Dürauergasse 4–10 und 2 – knickt die Bezirksgrenze in Verlängerung dieser Hausgrenze nach Südwesten und verläuft solange in dieser Richtung, bis sie auf den den Kongresspark begrenzenden Pflastersaum trifft. Im Schnittpunkt kommt es dann wieder zu einem rechten Winkel, sodass die Bezirksgrenze diesem Pflastersaum bzw. dessen Verlängerung nach Südosten folgt und dabei die Kainzgasse überquert. Im Schnittpunkt mit dem den Kongresspark begrenzenden Pflastersaum kommt es abermals zu einem rechten Winkel, in dessen Folge die Bezirksgrenze diesem Pflastersaum so lange nach Nordosten folgt, bis sie auf den südlichen Rand des Fußweges in der Liebknechtgasse trifft. Dort bildet die Bezirksgrenze eine Ecke und folgt dem südlichen Rand des Fußweges, der gleichzeitig die nördliche Begrenzung der Parkanlage ist, nach Südosten bis zum östlichen Ende dieses Fußweges. Sie wendet sich dort nach Süden und trifft senkrecht auf jenen Saum, der in der Liebknechtgasse die nördliche Begrenzung des Kongressparks und gleichzeitig der südliche Rand des südlichen Gehsteiges ist. Diesem Saum folgt sie nach Osten, bis sie auf die in der Straßenmitte der Beringgasse verlaufende alte Bezirksgrenze trifft.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu entnehmen.


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HäuplTheimer


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