Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.08.2006:
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Wiener Landeswahlbehörde vollzog Mitteilung des Innenministeriums

Wien, (RK). Laut Nationalratswahlordnung 1992 sind die Landeswahlvorschläge nach der Zahl der Mandate der Parteien, die zuletzt im Nationalrat vertreten waren, zu ordnen. Im Anschluss an die auf diese Weise gereihten Parteien sind die übrigen wahlwerbenden Parteien nach dem Zeitpunkt der Einbringung des ...

Wien, (RK). Laut Nationalratswahlordnung 1992 sind die Landeswahlvorschläge nach der Zahl der Mandate der Parteien, die zuletzt im Nationalrat vertreten waren, zu ordnen. Im Anschluss an die auf diese Weise gereihten Parteien sind die übrigen wahlwerbenden Parteien nach dem Zeitpunkt der Einbringung des Wahlvorschlages zu ordnen. In einer Mitteilung des Innenministeriums, die gestern bei der Wiener Landeswahlbehörde eingegangen ist, wird festgestellt: "Nach Evaluierung der vorgelegten 18 Landeswahlvorschläge ist die Bundeswahlbehörde zur Auffassung gelangt, dass insgesamt ausreichend Indizien dafür vorliegen, dass die nunmehrige wahlwerbende Gruppe FPÖ die Nachfolgerin der wahlwerbenden Gruppe FPÖ des Jahres 2002 ist." In ihrer heutigen Sitzung vollzog die Wiener Landeswahlbehörde diese Rechtsauffassung einstimmig.****

Weiters heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums: "Eine Änderung der Sitzverteilung in einer Wahlbehörde ist vor der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 NRWO nur für den Fall vorgesehen, dass eine Partei, auf deren Antrag Beisitzer(innen) und Ersatzbeisitzer(innen) in eine Wahlbehörde berufen wurden, keinen Landesvorschlag eingebracht hat oder deren Landeswahlvorschlag nicht veröffentlicht wurde. Erst nach der Wahl ist in Anwendung des § 19 Abs. 5 NRWO eine Änderung der Sitzverteilung auf Grund des festgestellten Ergebnisses möglich. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres besteht daher keine ausreichende Handhabe, die Sitzverteilung in der Bundeswahlbehörde oder in den nachgeordneten Wahlbehörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt anzupassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Vertreter(innen) der wahlwerbenden Partei 'FPÖ' jedenfalls in allen örtlichen Wahlbehörden als Wahlzeugen (Wahlzeuginnen) vertreten sein könnnen."

Die Reihung auf dem Wiener Stimmzettel wird wie folgt geordnet:

1) "Österreichische Volkspartei" - ÖVP

2) "Sozialdemokratische Partei Österreichs" - SPÖ

3) "Freiheitliche Partei Österreichs" - FPÖ

4) "Die Grünen - Die Grüne Alternative" - GRÜNE

5) "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" - BZÖ

6) "Kommunistische Partei Österreichs" - KPÖ

7) "Sozialistische LinksPartei, Liste gegen Kapitalismus und Rassismus" - SLP

8) "Liste Dr. Martin - Für Demokratie, Kontrolle, Gerechtigkeit" - MATIN

9) "EU-Austritt - Neutrales Freies Österreich" - NFÖ

(Schluss) me

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(RK vom 31.08.2006)