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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 48

 

Damit die Akzeptanz auch in der Bevölkerung für die Gelder, die Parteien bekommen, steigt, bringen wir diesen Antrag heute ein, und ich freue mich, wenn er möglichst viel Unterstützung bekommt. - Vielen Dank.

 

Präsident Ernst Woller: Nächster Redner ist Herr Abg. Gasselich. Ich erteile ihm das Wort.

 

14.03.32

Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren1

 

Eigentlich wollte ich die gesamte Debatte sehr sachlich und wirklich nur am Thema entlangführen, muss aber trotzdem auf das von den NEOS eingehen, weil das doch ein bisschen komisch war mit der Vermischung, und habe mir jetzt überlegt, was sage ich dazu. Na ja, als ich den Initiativantrag hier gesehen habe, habe ich mir gedacht, wie würden die NEOS wohl reagieren, wenn sie Oppositionspartei wären, würde Frau Emmerling dann mir und uns da Heuchelei vorwerfen? Also ich glaube, sie wären die Ersten, die geschrien hätten, dass das viel zu wenig ist und was das überhaupt soll.

 

Aber damit möchte ich es eigentlich auch diesbezüglich belassen. Wir bekennen uns natürlich auch zu einer angemessenen öffentlichen Parteienförderung. Die Demokratie ist - ich glaube, da spreche ich für uns alle - die beste Staatsform, die wir haben, Parteien sind ein sehr, sehr wichtiger Teil davon. Wir müssen demokratische Grundsätze schützen, gerade ein Blick in die USA reicht, um zu sehen, wie volatil das ganze System ist. Deswegen braucht es einfach klare und faire Regeln hier, und aus unserer Sicht ist das System in Wien jedenfalls reformbedürftig. Daher bringen wir hier auch drei Anträge ein, zwei Beschlussanträge und einen Abänderungsantrag.

 

Wir wollen einerseits einen Abänderungsantrag zur Sanktionierung bei den Wahlkampfkostenobergrenzen. Im Bund gibt es das, in Wien gibt es das noch nicht. Es ist im Regierungsprogramm vorgesehen, und deswegen freuen wir uns hier über eine schnelle Umsetzung.

 

Weiters wollen wir eine Senkung der Parteienförderung, je Wahlberechtigtem ist die in Wien fünf Mal so hoch als im Bund. Gerade in Anbetracht der budgetären Herausforderungen durch die Corona-Krise ist es auch hier notwendig, das rasch umzusetzen und sich nicht nur mit der Aussetzung der Valorisierung für die nächsten zwei Jahre zufrieden zu geben.

 

Und der zweite Beschlussantrag: eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze. Es wurde schon erwähnt, im Bund beträgt sie 7 Millionen, in Wien 6 Millionen, sie soll auf 5 Millionen herabgesetzt werden. Hier sehen wir auch auf jeden Fall den Reformbedarf und freuen uns über eine Zustimmung.

 

Was ich auch noch dazu sagen kann: In den letzten Jahren wurden ähnliche Anträge der NEOS hier eingebracht, deswegen rechne ich einmal mit einer Zustimmung durch die NEOS bei unseren Anträgen, und generell bitte ich im Sinne von echten Reformen um Zustimmung. - Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gelangt Frau Abg. Novak. Bitte.

 

14.07.11

Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit regelmäßigen Abständen diskutieren wir die Frage von Parteienförderung, Spendenobergrenzen, Wahlkampfobergrenzen und Transparenz in der Parteienlandschaft, das ist nicht die erste Debatte, die wir dazu führen. Der Anlass der heutigen ist der erste Schritt der Umsetzung jenes Kapitels im Regierungsübereinkommen, das einige Reformbereiche dazu ablichtet. Wir haben uns ja zu vielen Schritten durchgerungen - und ich sage das hier, wirklich auch durchgerungen -, die wir auch schon praktisch umgesetzt haben, nämlich im letzten Jahr - nicht allzu lange her -, vielleicht auch in der Erinnerung aller anderen Parteien. Es waren ja alle eingeladen, an den Schritten der praktischen Umsetzung dessen, was hier auch in den Reden gerade angeklungen ist, teilzunehmen, nämlich bei jenem Übereinkommen, das wir uns für den letzten Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlkampf gegeben haben. Und das ist auch die berechtigte Kritik einer meiner VorrednerInnen, der Kollegin Emmerling, dass nämlich gerade jene Partei, die jetzt hier auch diese Reformen von uns einfordert, die war, die den Verhandlungstisch leider verlassen und sich an diesem Abkommen nicht beteiligt hat.

 

Nun, was war denn Gegenstand dieses Abkommens - und wie gesagt, diese Verhandlung liegt nur sechs Monate hinter uns? Gegenstand war eine Wahlkampfkostenobergrenze, die auch mit Sanktionen versehen wurde. Aber diese Sanktionen waren offensichtlich bei der ÖVP nicht gewünscht, das war vielleicht nicht einzuhalten. Wir wissen ja noch nicht, wie viel die Wahlkampfkosten dieser Partei im letzten Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlkampf war, denn einer der zwei Punkte dieses Übereinkommens war nämlich eine transparente Darstellung der Wahlkampfkosten vor der Wahl - eine Woche vor der Wahl eine freiwillige Veröffentlichung der Wahlkampfkosten und deren Zusammensetzung. Auch das wurde praktisch schon ausprobiert und geübt, um auch die dazugehörige Meinungsbildung der Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlgang zu ermöglichen.

 

Was wir heute hier machen, ist der erste Schritt der Aussetzung der Valorisierung und auch der neuen Auszahlungsmodalität. Weitere Schritte, wie eine Wahlkampfkostenobergrenzenherabsetzung auf fünf Millionen haben wir für uns vereinbart. Warum fünf Millionen? Nun, weil ich glaube, dass es eine notwendige Balance braucht. Einerseits geht es darum, dass Ungleichheiten zwischen den einzelnen Parteien ausgeglichen werden, damit es nicht zügellos im Bereich der Wahlkampfkosten zugeht, damit man hier auch ganz klar nachvollzieht, dass jene Parteien, die viele Mittel zur Verfügung haben, sich da natürlich einen Vorteil verschaffen können, auf der anderen Seite aber auch darum, dass man die Balance zu einer Unabhängigkeit hält, die es im Wahlkampf auch braucht, Unabhängigkeit von Medienstrukturen und der Willkür von Berichterstattungen, die wir ja in diesem Land auch beobachten können.

 

Deshalb braucht es eben genau diese Balance und das mag dann eine Geschmacksfrage sein, wo das liegt.

 

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