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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 52

 

die Bewertung des Vereins einbezogen. Das halte ich für sehr fragwürdig. Deshalb braucht es unsere Resolution. Die einzige Veränderung, die die Bundesregierung vorschlägt, ist nämlich, dass eine Lehrperson dabei sein soll. Wie genau soll diese Lehrperson, die zusätzlich zum Verein in der Klasse ist, den Bildungsplan erfüllen, wenn wir nicht sicher sind, dass die ExpertInnen, die in der Schule reden, wirklich dort arbeiten sollen? Was soll dann die Lehrperson machen? Soll sie dazwischenfahren, während da ein Inhalt vermittelt wird, oder soll sie hinten in der Klasse die Hausübungen verbessern? Wir wissen es nicht genau.

 

Die Aufgabe der Politik muss es sein, wertfrei, positiv und wissenschaftlich am State of the Art befindliche Beziehung und Bildung zu vermitteln, auch in der Sexualerziehung. Das ist, was wir uns wünschen. Deshalb werden wir diesen Antrag einbringen, weil wir glauben, dass Sexualität ein Teil unser aller Leben ist und auch so an die nächste Generation vermittelt werden soll. Dass TeenSTAR das nicht kann, haben sie mehrmals bewiesen, deshalb bitten wir, dass sie nicht auf unsere Kinder losgelassen werden. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist nach meiner Liste Herr Abg. Blind.

 

12.45.18

Abg. Armin Blind (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Landesrat! Werte Kollegen!

 

Wir haben heute die Umsetzung einer völkerrechtlichen Vereinbarung zu diskutieren, einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Lande Wien, einer sogenannten 15a-Vereinbarung. Ich darf eingangs vielleicht die 15a-Vereinbarung selber in zwei Artikeln zitieren, damit auch alle hier im Saal wissen, worüber wir konkret sprechen.

 

Ich darf zuerst auf den Art. 23 der Vereinbarung Bezug nehmen, nämlich dass die Durchführung dieser Vereinbarung bis 15. März 2019 zu erfolgen hat. Gut, das haben Sie nicht geschafft. In Wien dauert ja auch so manches länger. Ich möchte da gar nicht von Flughäfen oder Krankenhäusern sprechen, aber wenn das der einzige Kritikpunkt an dieser Vereinbarung wäre, wäre er ein lässlicher und wahrscheinlich keiner weiteren Erwähnung wert.

 

Hingegen erscheint mir der Art. 3 doch im Wesentlichen zentral, weil er auch ein ganz zentrales Element dieser 15a-Vereinbarung in politischer Hinsicht war, nämlich die Bedeckung des Kopfes in elementaren Bildungseinrichtungen. Wie wir dem Art. 3 entnehmen, soll dieses Verbot dieser Hauptbedeckung der Aufgabe entsprechen, die altersgemäße Erziehung und die soziale Entwicklung der Kinder zu fördern. Wir haben hier den Zweck, den Telos dieser Vereinbarung vorgegeben, und ich werde auch in Folge darauf zurückkommen.

 

Ferner dient diese Vereinbarung dazu, den Kindern die grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft zu vermitteln. Hier wird also in dieser Vereinbarung auch definiert, dass es ein Spannungsverhältnis mit den Grundwerten der österreichischen Gesellschaft gibt und die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung der Kinder sicherzustellen ist. Hier ist also eine Zweck-Normenbeziehung hergestellt, die altersgemäße Erziehung, die soziale Entwicklung und die Werte der österreichischen Gesellschaft sind eben in direkte Konnexität mit dem Verbot der Verhüllung des Hauptes gesetzt.

 

Danach wird normiert, dass sich die Länder verpflichten, Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren. So weit so gut.

 

Diese 15a-Vereinbarung, muss man zur Kenntnis auch dazu sagen, wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen, einstimmig beschlossen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT, also es hat mangels Existenz und Repräsentanz im Nationalrat keine Zustimmung der GRÜNEN gegeben. Im Bundesrat hingegen haben die GRÜNEN bereits dagegen gestimmt, nämlich der Herr, wie heißt er, Stögmüller hat gemeint, es sei eine Symbolpolitik der Bundesregierung. Zum Thema Kopftuchverbot hat er angemerkt, er sei zwar kein Freund der Zurschaustellung religiöser Symbole, also offensichtlich ganz allgemein, jedoch sollte es sich nicht um ein Verbot einer einzelnen Religion handeln und man sollte doch gleich Kopfbedeckungen an sich diskutieren.

 

Da ist Herr Stögmüller zwar inkonsequent, weil er dieses Telos nicht ganz erfasst hat, zumindest aber sind die GRÜNEN ambivalent. Hier bringen Sie die 15a-Vereinbarung als Regierungsvorlage ein, im Bundesrat sind Sie dagegen. Die SPÖ ist zumindest formaliter konsequent, die ist dort dafür. Und hier ist sie dann halt nur in der Sache inkonsequent, aber auch darauf werden wir dann gleich zu sprechen kommen.

 

Schauen wir uns jetzt einmal die Erläuternden Bemerkungen im Nationalrat an, hier steht nämlich im Art. 3 die Überschrift Bildungsaufgaben. Das heißt, es geht hier nicht um eine Ordnungsvorschrift, dass man sagt, das ist vielleicht wie eine Kleiderordnung in einer englischen Privatschule, sondern, wie ich schon vorher angesprochen habe, dieses Verbot der Verhüllung des Kopfes hat auch eine inhärente Bildungsaufgabe. Und dass Sie dieser Bildungsaufgabe nicht nachkommen, werde ich jetzt in weiterer Folge versuchen darzulegen, ich hoffe, in einer Weise, die Ihre Akzeptanz findet.

 

Ich darf gleich damit beginnen, aufzuzeigen, wer es nämlich geschafft hat. Wer hat es geschafft? Wir haben hier das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das in seinem § 2 regelt: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen - und jetzt kommt es -, dürfen Kinder bis zum Schuleintritt keine weltanschaulich oder religiös geprägte Kleidung tragen, die mit einer Verhüllung des Haupthaars verbunden ist. Dürfen nicht tragen - ganz klar Imperativ, lässt keinerlei Interpretationsspielraum zu: ein Verbot der Kopfverhüllung.

 

Salzburg, § 1a Abs. 3: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist - da sind wir wieder beim Imperativ - Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist, in Betreuungseinrichtungen verboten. Kein Interpretationsspielraum, auch Salzburg hat es geschafft.

 

In Oberösterreich, ein bisschen kürzerer Satz: In Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen ist Kindern

 

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