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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 61

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, langsam die Plätze einzunehmen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich darf sie am vierten und letzten Tag unserer intensiven Sitzungswoche recht herzlich hier im Sitzungssaal des Wiener Gemeinderates und Landtages willkommen heißen und die 26. Sitzung des Wiener Landtags damit für eröffnet erklären.

 

Ein besonderer Willkommensgruß gilt auch den Damen und Herren von der „Siemens Informationstechnologie“ (Zehn Personen haben auf der Besuchergalerie Platz genommen.), die sich in einer sehr, sehr schwierigen Lage in ihrer Existenz und Abwehrung der Bedrohnisse befinden. Ich darf Ihnen hier schon die grundsätzliche Akzeptanz Ihrer Bemühungen und die Solidarität des Wiener Landtages zum Ausdruck bringen. Seien Sie herzlich begrüßt! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.)

 

Wir werden dann in weiterer Folge auch noch einige Schulklassen begrüßen können, sodass die heutige Sitzung des Wiener Landtages wirklich einer breiten Wiener Öffentlichkeit auch miterlebbar gemacht wird.

 

Entschuldigt ist der Abg Dkfm Dr Aichinger bis 11 Uhr und der Abg Strobl bis 14 Uhr.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Frage (FSP - 01248-2009/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie viele Fälle des unentschuldigten längeren Fernbleibens vom Unterricht schulpflichtiger Kinder sind der Wiener Jugendwohlfahrt im Rahmen ihrer Tätigkeit 2008 bekannt geworden?)

 

Ich bitte Herrn StR Oxonitsch um die Beantwortung. Bitte sehr.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich beantworte Ihre Frage sehr gerne, wenngleich ich feststellen muss, ich weiß nicht, ob es vielleicht ein internes Kommunikationsproblem ist oder ein wenig Mangel an Kreativität in der Fragestunde, weil ich schon darauf verweisen möchte, dass am 20. April ja eine entsprechende Anfragebeantwortung an Ihre Kollegin auch bereits ergangen ist. Aber es ist durchaus vielleicht eine Information, die zwar schriftlich immer auch an alle ergeht, aber vielleicht auch hier noch ein wenig erörtert werden kann.

 

Zu Ihrer Frage. Die MAG ELF führte im Jahr 2008 insgesamt 11 312 Abklärungsverfahren zur Gefährdungseinschätzung von Kindern und Jugendlichen in Wien durch und erst wenn die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der MAG ELF von einer vermuteten Gefährdung eines Kindes erfahren oder diese auch selbst wahrnehmen, können sie zur Sicherung des Kindeswohls entsprechend aktiv werden. Die SozialarbeiterInnen sind in ihrer Kernaufgabe Kinderschutz auf diese Meldungen letztendlich angewiesen. Wichtige Kooperationspartner sind hier selbstverständlich Lehrerinnen und Lehrer, die Schulbehörde, die Polizei, aber selbstverständlich auch oftmals Familienangehörige, Freunde und Nachbarn von betroffenen Kindern. 19 Prozent der insgesamten Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt erfolgten durch die Schule, durch LehrerInnen oder auch DirektorInnen. Die Gründe, warum Schulen der MAG ELF eine vermutete Gefährdung melden, sind sehr unterschiedlich. Das können sehr auffällige Verhaltensänderungen sein, ein starker Leistungsabfall, vermutete oder eindeutige Misshandlungsspuren und selbstverständlich auch unentschuldigtes längeres Fernbleiben. Allerdings führt die MAG ELF selbst in der Abteilung keine gesonderte Statistik zum unentschuldigten Fernbleiben.

 

Wenn Schulen einen Strafantrag wegen Verletzung der Schulpflicht an die Magistratischen Bezirksämter stellen, dann werden bei Bedarf auch Stellungnahmen der MAG ELF eingeholt und im Zuge solcher Anfragen nehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dann mit den Kindern und deren Familien entsprechenden Kontakt auf.

 

Im Jahr 2008 erreichten die MAG ELF 1 133 solcher Anzeigen, in 855 dieser Fälle kam es zu einem entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren. Die Kooperation der MAG ELF mit der Schule beruht ja auf § 37 Bundesjugendwohlfahrtsgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2007, aber auch auf § 48 des Schulunterrichtsgesetzes und nicht zuletzt auf § 11 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes.

 

Neben dem regelmäßigen Austausch mit VertreterInnen des Stadtschulrats im Rahmen der Psychosozialen Kommission findet die Zusammenarbeit mit den Schulen in Form von regelmäßigen Besprechungen auf regionaler Ebene statt. Es gibt auch die entsprechenden Vorträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MAG ELF im Rahmen der Lehrerfortbildung, um speziell auch für diesen Fall immer zu sensibilisieren, nicht nur bei unentschuldigtem Fernbleiben. Das ist ein Indiz. Aber es gibt eben viele andere Dinge, die ich zuerst schon angeführt habe, Verhaltensänderungen, wo hier die MAG ELF von sich aus auch versucht, die Pädagoginnen und Pädagogen im Schulbereich letztendlich zu sensibilisieren, weil das natürlich immer ein ganz wichtiger Hinweis für ein Tätigwerden der Jugendwohlfahrt ist.

 

Um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, wurde seitens der MAG ELF auch die Schulmappe entwickelt, die alle wesentlichen Fragen der Kooperation bei Gefährdungsabklärungen zusammenfasst und die den Lehrerinnen und Lehrern für solche Fälle als Leitfaden dienen soll.

 

Schwerpunkt der Kooperation der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der MAG ELF mit den Schulen liegt im Kinderschutz und konzentriert sich auf Meldungen der Schulen, wenn Gefährdungen des Kindes vermutet werden. Im Falle dieser Gefährdungsmeldungen der Schule leitet die zuständige Regionalstelle „Soziale Arbeit mit Familien“ umgehend ein entsprechendes Abklärungsverfahren ein. Es muss ja einfach überprüft werden, ob Kinder und Jugendliche vernachlässigt werden beziehungsweise auch von körperlicher oder physischer oder

 

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