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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 74

 

Interpretationsdivergenzen zwischen den Fraktionen gegeben. Daraufhin habe ich um eine Besprechung gebeten und einmal mehr ausgeführt – wie auch Kollege Herzog richtig die Genesis des Gesetzes festgestellt hat –, dass es Passi gibt, die die Arbeiterkammer beeinsprucht hat, die gerade einer höchstgerichtlichen Beurteilung unterworfen werden.

 

Diese Passi der höchstgerichtlichen Beurteilung hat der Landesgesetzgeber in diesen Gesetzesvoranschlag nicht hereingenommen. Jene Bereiche, die bereits in Rechtskraft des Bundesgesetzes erwachsen sind, wo der Verfassungsgrundsatz einmal mehr Gültigkeit hat, dass Bundesgesetz, Bundesjudikatur Landesjudikator „overrult“, weil es einfach die höherwertige Gesetzesmaterie ist, finden wir in der Gesetzesvorlage. Das ist auch in dem Schreiben der zuständigen Fachabteilung beinhaltet, das haben wir besprochen. Daraufhin gab es ein unterschiedliches Stimmverhalten im Ausschuss.

 

Und das ist bis zum heutigen Tage das Faktum: Es gibt Passi, die beeinsprucht werden von der Arbeiterkammer, die aus gutem Grund, weil es einen Spielraum bis dahin nicht gegeben hat, nicht in der Gesetzesvorlage vorhanden sind, und es gibt andere, wo es halt nach der Verfassung keinen Gesetzesspielraum gibt. Die befinden sind auch in dieser Gesetzesvorlage.

 

Das wollte ich einmal mehr feststellen. Alles andere ist heute in der Debatte gesagt worden. Einmal mehr: Es gibt zwei Rechtsgrundsätze und Rechtsmaterien, die auch hier bei diesem Gesetz Berücksichtigung gefunden haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Mag Maresch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Auch hier gilt die drei-Minuten-Regelung.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich werde die drei Minuten nicht brauchen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir uns bei den diversen Passi, um die es da gegangen ist, einfach der Rechtsmeinung der Bundesarbeitskammer und der Wiener Landesarbeitskammer angeschlossen haben. Ich denke mir, fein, wenn im Umweltausschuss die SPÖ-Wien eine andere Meinung dazu hat. Wir halten es hier mit der Arbeiterkammer. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau Stadträtin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte vielleicht noch kurz abschließend zur Debatte sagen, dass wir eben den einen Paragraphen, der vom Kollegen erwähnt worden ist, wo ein Gesetzprüfungsverfahren läuft, bewusst herausgenommen haben. Da geht es um die Ausweitung des Kreises der Betroffenen, weil hier sozusagen eine gewisse höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser Paragraph im Grundgesetz noch geändert wird.

 

Bei allen anderen angesprochenen Punkten – und das möchte ich wirklich betonen – ist es einfach ganz eindeutig so, dass die im Grundgesetz so vorgeschrieben sind. Der von Ihnen angesprochene Spielraum, den gibt es zum Beispiel im Fall des Kündigungsschutzes überhaupt nicht, denn da steht im Grundgesetz: „hat zu entfallen“. Das wird von allen Juristen des Hauses ganz eindeutig so ausgelegt.

 

Ich möchte Sie nur auf etwas hinweisen – ich verstehe sozusagen die Haltung dazu, ich bin auch nicht immer glücklich mit allem, was im Grundgesetz steht –, nur eines möchte ich schon ganz klar sagen: Wenn wir Grundgesetze nicht umsetzen, dann ist das verfassungswidrig. Ich habe schon eine so grundsätzlich demokratische Einstellung, dass ich sage, ich bin vielleicht nicht mit jedem Grundgesetz glücklich, aber wir haben das umzusetzen, weil das sonst gegen die demokratiepolitischen Spielregeln verstößt, was wir bei anderen Leuten auch massiv kritisieren. Das möchte ich hier gar nicht erst einführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, auch diese Bereiche des Kündigungsschutzes – und wie gesagt, wir sind auch nicht immer glücklich mit allen Dingen, die da vom Bund daherkommen – in der Landarbeitsordnung so umzusetzen, wie es die Juristen des Hauses für verfassungskonform halten. Ich glaube, das ist demokratiepolitisch gesehen auch wirklich der richtige Weg, in dieser Art und Weise vorzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Es liegt ein Abänderungsantrag der Grünen Fraktion, der bereits einreferiert wurde, vor.

 

Wer diesem Abänderungsantrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist nur von der Grünen Fraktion und der Freiheitlichen Fraktion unterstützt. Daher ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dies ist mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion und der Österreichischen Volkspartei, sohin mehrheitlich, angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich blicke in den Saal und sehe keinen Widerspruch.

 

Daher bitte ich nunmehr jene Damen und Herren des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist in zweiter Lesung mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei, sohin mehrstimmig, beschlossen.

 

Die Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2005.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny, die Verhandlung einzuleiten. Er ist am

 

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