«  1  »

 

Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 56

 

einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und zu beschließen.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen eine Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben heute das Zuweisungsgesetz für die Bediensteten der Gemeinde Wien an den Fonds Soziales Wien auf der Tagesordnung. Die Wiener GRÜNEN lehnen bekanntlich die Ausgliederung der sozialen Dienste aus dem Verantwortungsbereich des Magistrats ab. Wir haben darüber schon verschiedene Debatten - sehr ausführliche Debatten - in diesem Haus, auch in den Ausschüssen, abgehalten.

 

Wir lehnen auch das Zuweisungsgesetz für die Bediensteten ab – natürlich nicht deshalb, weil wir prinzipiell gegen die Zuweisung und gegen rechtliche Regelungen für die Bediensteten, die heute zugewiesen werden, wären - es betrifft zirka 750 öffentlich Bedienstete, die mit Stichtag 1. Juli 2004 zugewiesen werden -, sondern wir stimmen gegen das Zuweisungsgesetz, weil Ausgliederungen prinzipiell personalpolitisch heikel sind und aus unserer Sicht personalpolitische Probleme aufwerfen und auch insgesamt Verschlechterungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit sich bringen.

 

Denn lassen Sie uns ehrlich sein: Wir wissen zwar, dass die Überlassung von Gemeindebediensteten zu Dienstleistungen an Private - so heißt es korrekt - zwar verfassungsrechtlich völlig zulässig ist - natürlich -, aber sie ist es politisch nicht, denn die Ausgliederungen sind eine Flucht aus der Budgetverantwortung des Gemeinderats, aus der Kontrolle des Gemeinderats, und sie sind vor allem auch eine Flucht aus dem Dienstrecht.

 

Warum eine Flucht aus dem Dienstrecht? - Es stimmt zwar, wie Sie sagen, dass für die zugewiesenen Bediensteten dienstrechtlich, arbeitsrechtlich, besoldungsrechtlich, pensionsrechtlich alles beim so genannten Alten bleibt, wenn sie zugewiesen werden; das gilt aber nicht für die nach dem 1. Juli 2004 neu Eintretenden, neu Aufgenommenen. Diese werden dem Privatrecht unterliegen und nicht mehr den größtenteils - seien wir ehrlich - besseren und arbeitnehmerInnenfreundlicheren Bestimmungen des öffentlichen Dienstes. Es werden Kollegen und Kolleginnen, die, Schreibtisch an Schreibtisch sitzend, dieselbe Tätigkeit verrichten, völlig ungleich behandelt werden, unterschiedlichem Arbeitsrecht, unterschiedlichem Dienstrecht, unterschiedlichen Besoldungen, unterschiedlichen Personalvertretungen und unterschiedlichem Pensionsrecht – dieses ist ja nicht harmonisiert – unterliegen. Wir halten das für nicht fair. Wir halten das für viele DienstnehmerInnen, wie wir auch bei den letzten Ausgliederungen gesehen haben, für sehr, sehr problematisch und auch demotivierend, und wir halten es für nicht förderlich für ein gutes Betriebsklima im neuen Fonds Soziales Wien.

 

Das private Dienstrecht für die neu Eintretenden wird unserer Ansicht nach insbesondere für Frauen ein Problem. Viele Dienstnehmerinnen gerade im Sozialbereich sind ja Frauen. Das heißt, wir reden heute auch größtenteils über Frauen, die hier die Betroffenen sind. Wir wissen, dass das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ein wesentlich besseres ist als jenes, das die Frauen dann in der Privatwirtschaft haben werden. Es hat eine 50-Prozent-Frauenförderquote, es hat die automatische Bevorzugung bei gleicher Qualifikation, es hat wesentlich weitgehendere Antidiskriminierungsbestimmungen bei Aus- und Weiterbildung. Es ist daher nicht einzusehen, dass es dann eine Gruppe von Frauen gibt, die nach wie vor dieses gute Gleichbehandlungsgesetz haben, nämlich die jetzt zugewiesenen - und für dieselbe Tätigkeit, quasi Schreibtisch an Schreibtisch, face to face, eine Gruppe von Frauen, die dieses gute Gleichbehandlungsgesetz nicht haben. Denn das Gleichbehandlungsgesetz in der Privatwirtschaft ist, wie Sie wissen, ein wesentlich schlechteres - und vor allem auch in der Umsetzung und der Anwendung ein wesentlich schlechteres.

 

Das heißt, es ist auch im Interesse der Frauen, dass wir heute einen Antrag an die zuständigen Stadträtinnen betreffend Mindestrechte für neue Bedienstete im Fonds Soziales Wien stellen. Wir wissen natürlich, dass es aus kompetenzrechtlichen Gründen für uns nicht möglich ist, heute direkte dienstrechtliche Vorschriften zu erlassen, aber wir können ein politisches Signal senden: Ein Signal für die ArbeitnehmerInnen, dass wir die zwei Klassen von Bediensteten nicht wollen, dass wir nicht wollen, dass nach der Ausgliederung die negativen Aspekte beider Systeme, nämlich des privaten und des öffentlichen Systems, überwiegen und ArbeitnehmerInnenrechte sukzessive nach unten nivelliert werden.

 

Wir GRÜNEN wollen die besten Standards für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sehen uns nach wie vor als verantwortlich für diesen Bereich. Wir wollen die Verantwortung für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Fonds Soziales Wien nicht ausgliedern, so wie Sie es tun. Ich denke, es ist, gerade in Anbetracht des Sozialabbaus und des Abbaus von ArbeitnehmerInnenrechten auf Bundesebene, auch eine Frage der Fairness, dass wir von Wien aus heute ein Signal setzen, dass wir uns für die bestmöglichen und vor allem für einheitliche Standards für ArbeitnehmerInnen im Fonds Soziales Wien aussprechen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Wir stellen daher folgenden Antrag:

 

"Der Wiener Landtag ersucht die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal und die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales, sich nachhaltig bei der Leitung des Fonds Soziales Wien dafür einzusetzen,

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular