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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 117 von 130

 

zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (4. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (2. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (6. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1997 (2. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1997) geändert werden.

 

Ich bitte Frau amtsf StR Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Ich bitte Sie, diesen diversen Gesetzesänderungen, die im Prinzip durch die Einführung des Kinderbetreuungsgesetzes und die entsprechenden Adaptierungen auf Landesebene notwendig geworden sind, zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 17 (PrZ 560/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Vertragsbedienstetenordnung 1995 geändert wird (12. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995).

 

Ich bitte Frau amtsf StR Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, dieser Änderung, die bedeutet, dass in Zukunft alle Bediensteten der Gemeinde Wien bei der KFA versichert sein können, zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor.

 

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 18 (PrZ 567/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Personalvertretungsgesetz (5. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Zuweisungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Zuweisungsgesetz) geändert werden.

 

Ich bitte ebenfalls Frau amtsf StR Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, dieser Novelle, die in einer Untergruppe unseres Ausschusses lange vorbesprochen wurde und selbstverständlich auch mit Gewerkschaft und Personalvertretung vorbesprochen ist, zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte trotz der vorgerückten Stunde noch ein paar Worte zum Personalvertretungsgesetz sagen, auch deshalb, weil die vorangegangenen Debatten über Integrationsvertrag und Überwachungsstaat wieder einmal - es überrascht mich eigentlich nicht - gezeigt haben, wo Blau-Schwarz, die Regierungsparteien in diesem Land, stehen: auf der Seite eines autoritären Umbaus des Staates, der vor nichts und vor keinem Bereich Halt macht und auch nicht, wie wir wissen - und deshalb ist die Debatte über das Personalvertretungsgesetz wichtig -, vor einem beispiellosen Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Land, der auch nicht davor Halt macht, das Recht auf gewerkschaftliche Organisation selbst anzugreifen, wie die Debatten seit Ihrem Regierungsantritt gezeigt haben. Es ist dies ein wirklich unerhörtes, beispielloses Verhalten des Angriffs auf Grundrechte in diesem Staat, auf gewerkschaftliche Vertretung.

 

Wir GRÜNE freuen uns auch gerade deshalb, heute die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes verabschieden zu können, weil sie die Rechte der Bediensteten stärkt und es gerade in Zeiten wie diesen ein ganz wichtiges Zeichen ist, dass sich Wien dazu bekennt, die Schwächung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von der Bundesebene aus in wirklich beispielloser Art betrieben wird, nicht mitzumachen, sondern ein klares Bekenntnis zu einer Stärkung der Interessenvertretung zum Ausdruck bringt. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 

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