Hilfe zur Anmeldung für das "Wiener Wohn-Ticket"


Adressdaten: Voraussetzungen betreffend Wohnadresse

Prinzipiell wird nur bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen und anerkanntem Wohnbedarf von der Wohnberatung Wien ein Wiener Wohn-Ticket ausgestellt.

Wenn Sie bereits GemeindemieterIn sind und Ihre Wohnung wechseln möchten gilt als Grundvoraussetzung hinsichtlich der angegebenen Wohnadresse, dass Sie dort über einen mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) verfügen. Für Ihre Mitziehenden ist ein mindestens zweijähriger Hauptwohnsitz an der Einreichadresse (ohne Zweitmeldung) zum Zeitpunkt der Einreichung Voraussetzung.

Wenn Sie sich für eine Gemeindewohnung anmelden möchten gilt als Grundvoraussetzung hinsichtlich der angegebenen Wohnadresse: Sie und alle Personen, die mit Ihnen in eine unserer Wohnungen mitziehen wollen, sind seit mindestens zwei Jahren in Wien an der aktuellen Einreichadresse (ohne Zweitmeldung) hauptgemeldet.




Wohnbedarf: Derzeitige Wohnung zu klein

Ihre derzeitige Wohnung ist kleiner als für die darin wohnende Personenanzahl vorgesehen. Dies gilt nur für die Kern-Familie (Mutter/Vater/Kinder, maximal drei Generationen).

Eine Wohnung gilt als überbelegt (abhängig von Wohnraum- und Personenzahl)

Als Wohnraum wird ein Raum erst ab einer Mindestgröße von acht Quadratmetern gerechnet. Zudem muss mindestens ein Fenster vorhanden sein. Wohnküchen gelten als Wohnräume, wenn sie mehr als 20 Quadratmeter aufweisen. Räume wie Vorzimmer, Küche, Bad und WC gelten als Nebenräume.

Wohnbedarf: Jungwiener*in

Wenn Sie noch jünger als 30 Jahre sind und über keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus (Hauptmietvertrag/Eigentum) verfügen und seit über zehn Jahren bei Ihren Eltern leben, gibt es für Sie die Möglichkeit ein Wiener Wohnticket (mit begründetem Wohnbedarf) zu erhalten.

Wohnbedarf: "Sonstiges"

Wird die Option "Sonstiges" gewählt, so muss die Begründung für Ihren Wohnbedarf im dafür vorgesehenen Textfeld "Begründung" individuell angeführt werden.




Anzahl der Wohnräume - Raumdefinition

Als Wohnraum wird ein Raum erst ab einer Mindestgröße von acht Quadratmetern gerechnet. Zudem muss mindestens ein Fenster vorhanden sein. Wohnküchen gelten als Wohnräume, wenn sie mehr als 20 Quadratmeter aufweisen. Räume wie Vorzimmer, Küche, Bad und WC gelten als Nebenräume.



Einkommenshöchstgrenzen

Gemäß den Grundvoraussetzungen für den Erhalt eines Wiener Wohntickets (mit begründetem Wohnbedarf) darf die Summe der Nettoeinkommen aller in die zukünftige Wohnung mitziehenden Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen.




Anzahl der Wohnräume - Personenanzahl

Zu beachten ist, dass generell nur personenstandsgerechte Wohnungen, das heißt mit maximal einem Wohnraum pro angerechneter Person, angeboten werden können. Beispiel: Eine aus drei Personen bestehende Kern-Familie (Mutter/Vater/Kind, maximal zwei Generationen) kann eine Dreizimmerwohnung erhalten.



Leistbarer Mietzins

Die monatlichen Kosten für eine Gemeindewohnung ergeben sich aus Ihrer Größe. Die folgenden Preise sind Mindestwerte, in denen die Betriebskosten bereits inkludiert sind. Gas und Strom sind in den Kosten wie bei jeder anderen Wohnung auch nicht enthalten.

Bei einer Wohnung mit nur einem Wohnraum zahlen Sie mindestens 350 Euro Miete, bei zwei Wohnräumen mindestens 520 Euro und bei drei Wohnräumen mindestens 750 Euro. Eine Gemeindewohnung mit vier Wohnräumen kostet mindestens 850 Euro und bei einer Wohnung mit fünf Wohnräumen beträgt die Miete mindestens 950 Euro.

Welche Wohnung mit welcher Ausstattungskategorie Ihnen von Wiener Wohnen angeboten wird, hängt davon ab, wie viel Miete Sie sich leisten können.



Leistbare Eigenmittel

Mit "leistbaren Eigenmitteln" ist die Aufbringung einer Einmal-Zahlung gemeint, beispielsweise Finanzierungsbeitrag oder einer Ablöse gemäß Paragraph 10 des Mietrechtsgesetzes.



Übersicht der hochzuladenden Dokumente

  1. Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gut leserlicher Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt (farbliche Kopie des aktuellen Aufenthaltstitel Vorder- und Rückseite bzw. Konventionspass)
  2. Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) (Aus dem Mietvertrag muss die Adresse der Wohnung, die Wohnraumanzahl, der Hauptmieter, die Dauer des Mietverhältnisses sowie die Unterschrift des Vermieters und Mieters hervorgehen)
  3. Aktueller Einkommensnachweis
  4. Bei Schwangerschaft - Mutter-Kind-Pass (Name der schwangeren Person, Datum der Untersuchung mit Stempel des Arztes und Datum des errechneten Geburtstermin)
  5. Fachärztliches Attest bzw. Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) mit Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung (z.B.: Lift/EG, Bad/WC,…)
  6. Fallweise: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftige Scheidungsunterlagen (Beschluss und Vergleich - alle Seiten), rechtskräftiger Obsorgenachweis, Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)