Voraussetzungen zur Erlangung einer Altgenossenschaftswohnung (Wiedervermietung)

Altersgrenzen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldungen sind bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr möglich.

Einkommensgrenzen

  • Einkommen entsprechend den durch die Bestimmungen der Wohnbauförderung festgelegten Einkommenshöchstgrenzen
  • Förderungswürdigkeit nach den geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien

Wiedervermietung

Durch die Stadt Wien gelangen auch Kontingente im Bereich der Wiedervermietungen zur Vergabe, wobei durch die Stadtverwaltung das Vorschlagsrecht bezüglich der künftigen Mieterin beziehungsweise des künftigen Mieters wahrgenommen wird.

Es handelt sich dabei um geförderte Miet- beziehungsweise Genossenschaftswohnungen der unterschiedlichsten Baujahre und Wohnbauförderungen (auch erst kürzlich bezogene Wohnhausanlagen), wobei immer Baukostenbeiträge zu entrichten sind, sowie fallweise private Investablösen übernommen werden müssen.

Die Wohnungen sind innerhalb von zwei bis drei Monaten zu beziehen.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular