Wesentliche Änderung im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
- § 25 Abs. 1 Z 8a HeizKG (gültig ab 1.4.2009)
Inhaltliche Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnungen im Außerstreitverfahren
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.20 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: a423a3f2-190e-40ed-b64b-fb96be6ea2db
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.