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Wesentliche Änderung im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)

  • § 25 Abs. 1 Z 8a HeizKG (gültig ab 1.4.2009)
    Inhaltliche Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnungen im Außerstreitverfahren

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Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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