Öffentliche Bekanntmachungen zu gewerblichen IPPC- und Seveso-Anlagen

IPPC-Anlagen

"IPPC" steht für "Integrated Pollution Prevention and Control", also "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung".

In IPPC-Anlagen werden Tätigkeiten durchgeführt, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Eine Liste mit Tätigkeiten, die in diese Kategorie fallen, finden sie in Anlage 3 der Gewerbeordnung 1994.

Bei IPPC-Anlagen müssen Anträge auf Genehmigungen und neue Genehmigungsinhalte öffentlich aufgelegt werden. Die betroffene Öffentlichkeit hat dann innerhalb der angegebenen Frist Zeit, eine Stellungnahme abzugeben oder sich sonst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten am Verfahren zu beteiligen.

Informationen zu geplanten und durchgeführten Umweltinspektionen müssen ebenfalls veröffentlich werden. Dies erfolgt bundesweit großteils auf www.edm.gv.at, einer E-Government-Anwendung des BMNT.

Aktuelle Anträge auf Genehmigung

Derzeit liegen keine Anträge vor.

Aktuelle Auflage von Genehmigungsinhalten

Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 63 zur GZ MA 63 1327932-2023 vom 4. September 2024 wurde festgestellt, dass die Betriebsanlage im Standort Wien 23., Perfektastraße 86, in welcher die HPS GmbH bis 30. Juni 2022 das Gewerbe "Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind", ausübte, unter Bekanntgabe und Vorschreibung von Vorkehrungen aufgelassen wurde. Weiters wird festgestellt, dass die bekanntgebenden Vorkehrungen und die im Bescheid vom 19. Juli 2023 zur Zahl MA 63-1327932-2023 vorgeschriebenen Vorkehrungen ausreichend sind, um den Schutz der in § 74 Abs. 2 GewO 1994 umschriebenen Interessen zu gewährleisten und diese Vorkehrungen ordnungsgemäß und nachweislich erfüllt wurden.

Informationen über die Auflassung dieser Betriebsanlage erhalten Sie bei der zuständigen Behörde (MA 63).

Inhalte früherer Genehmigungen

Genehmigungsinhalte früherer Genehmigungen von IPPC-Betriebsanlagen nach den Vorgaben der Aarhus-Konvention:

Öffentliche Bekanntmachung von Umweltinspektionen

Kurzfassungen von Berichten über Umweltinspektionen in IPPC-Anlagen werden auf www.edm.gv.at veröffentlicht.

Seveso-Anlagen

Seveso-Anlagen sind nach dem italienischen Ort, in dem 1976 ein schwerer Chemie-Unfall passierte, benannt. Das Unglück führte zu den Seveso-Richtlinien, durch die derartige Unfälle vermieden werden sollen. In Seveso-Anlagen sind bestimmte Mengen von gefährlichen Stoffen vorhanden und daher gelten für diese Betriebe besondere Sicherheits- und Überwachungsanforderungen.

Nähere Angaben zu den Stoffen und Mengen, die ausschlaggebend dafür sind, ob ein Betrieb ein Seveso-Betrieb ist, finden Sie in Anlage 5 der Gewerbeordnung 1994.

Bei Seveso-Anlagen müssen Informationen über durchgeführte Inspektionen (systematische Betriebsüberprüfungen) von Seveso-Betriebsanlagen öffentlich bekannt gemacht werden (§ 84b iVm § 84k Abs. 6 GewO 1994).

Zuletzt durchgeführte Inspektionen

Kontakt

Nähere Informationen zu den Genehmigungsverfahren und Inspektionen erhalten Sie bei der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63).

Wir bitten um Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer: 01 4000-97144.

Für die Anlage der Wiener Erdgasspeicher GmbH erhalten Sie nähere Informationen bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64).

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen

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