Kunstrestitution aus Sammlungen der Stadt Wien

Viele Kunst- und Kulturgegenstände wurden im Nationalsozialismus entschädigungslos entzogen, mussten bei der Flucht oder Deportation zurückgelassen werden oder aufgrund von Berufsverboten unter ihrem Wert verkauft werden. Durch Ankäufe bei der "Verwertungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo" (VUGESTA), Dorotheumsankäufe in der NS-Zeit und "Ankäufe von der Gestapo aus im Ausbürgerungsverfahren beschlagnahmten Sachwerten" erwarben Museen, Bibliotheken, Archive und Sammlungen der Stadt Wien unrechtmäßig Kunst- und Kulturgegenstände.

Rückstellung

Die auf den Rückstellungsgesetzen der Nachkriegszeit basierenden Rückstellungsverfahren wurden vielfach behindert oder verzögert. Im Rahmen von "Tauschgeschäften" wurden Ausfuhrbewilligungen gegen die kostenlose Überlassung von Gegenständen erteilt. Rückstellungsanträge konnten oft nicht eingebracht werden, da die Berechtigten und ihre Nachkommen vom NS-Regime ermordet worden waren.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 verpflichtete sich die Stadt Wien, die durch Raub, Beschlagnahme und Enteignung in ihren Besitz gelangten Gegenstände an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger zurückzugeben. Die Bemühungen beinhalten auch die aktive Suche nach möglichen rechtmäßigen Erbinnen und Erben auf vier Kontinenten. Die Arbeit in enger Kooperation mit dem Nationalfonds der Republik Österreich und der Israelitischen Kultusgemeinde befindet sich derzeit in der Abschlussphase.

In Anlehnung an die auf Bundesebene durchgeführte Novelle des Kunstrückgabegesetzes wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2011 die Erweiterung der Bestimmungen zur Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Stadt Wien beschlossen. Der zeitliche Rahmen von zu restituierenden Kunstgegenständen wurde von 1933 bis 1946 ausgeweitet (davor 1938 bis 1945). Räumlich erstreckt sich der Anwendungsbereich damit nunmehr auf sämtliche Entziehungen im NS-Herrschaftsgebiet - also auch auf außerhalb des heutigen Österreich entzogene Kunstgegenstände.

Seit 1999 wurden von den Sammlungen der Stadt Wien 103.500 Objekte auf ihre Provenienz untersucht und rund 5.500 Objekte aus 60 Sammlungen an ihre rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer restituiert.

Nach Beendigung der Provenienzforschung (Forschung über die Herkunft) sollen jene Kunstgegenstände, welche nicht an die ursprünglichen Eigentümerinnen oder Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger von Todes wegen restituiert werden können, zur Verwertung an den Nationalfonds gelangen. Der Erlös soll letztlich Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen.

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