Eltern verheiratet - Notwendige Unterlagen für die Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes der Eltern im Ausland
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
    • Österreicherin oder Österreicher: Staatsbürgerschaftsnachweis
      (Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.)
    • Nicht-Österreicherin oder Nicht-Österreicher: Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Ist die Mutter verheiratet, der Ehemann aber nicht Vater des Kindes, ist die Anerkennung der Vaterschaft notwendig:
    • Voraussetzung für die Anerkennung der Vaterschaft: Die Mutter muss den Anerkennenden als Vater des Kindes bezeichnen und das Kind muss, vertreten durch die zuständige Rechtsvertretung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), dem Anerkenntnis zustimmen. Es wird damit die Vermutung der Ehelichkeit durchbrochen und der Anerkennende wird statt des Ehemannes der Mutter in die Urkunde in der Rubrik "Vater" eingetragen. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
  • Familienname des Kindes nach der Geburt

Akademische Grade und Standesbezeichnungen

Akademische Grade und Standesbezeichnungen sind gegebenenfalls urkundlich nachzuweisen: Urkunden und Nachweise.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular