Staatsrechtlicher Aufbau der Republik Österreich

Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern besteht. Der Staat hat eine typisch republikanisch-demokratische Verfassung mit einer (gemäßigten) föderalistischen Struktur.

Dabei werden vom Gesamtstaat (staatsrechtlich: Oberstaat, umgangssprachlich: "Bund") so wesentliche Aufgaben besorgt wie beispielsweise die Bundesgesetzgebung, die Außen- und Verteidigungspolitik oder die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Innerhalb der Republik besorgen die neun Bundesländer ebenfalls Aufgaben der Gesetzgebung und der Vollziehung.

Die Gemeinden haben - als kleinste organisatorische Einheiten des Staates - keine Gesetzgebungsbefugnis. Sie können aber allgemeine Vorschriften (Verordnungen) erlassen und besorgen viele staatliche Verwaltungsaufgaben. Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörper. Das bedeutet, sie haben einen durch die Bundesverfassung klar definierten und "geschützten" eigenen Wirkungsbereich, in dem die Aufgabenbesorgung weisungsfrei erfolgt. Die Weisungsfreiheit wird durch eine staatliche Aufsicht über die Selbstverwaltungseinrichtung nicht beeinträchtigt.

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