Magistrat - Organisation der Stadtverwaltung

Der Magistrat ist das Gemeindeamt der Stadt Wien, Bezirksverwaltungsbehörde des Verwaltungsbezirkes Wien sowie Amt der Wiener Landesregierung.

Der Magistrat besteht aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, den amtsführenden Stadträtinnen und amtsführenden Stadträten (nicht aber den Stadträtinnen und Stadträten ohne Geschäftsbereich), der Magistratsdirektorin oder dem Magistratsdirektor und den erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Bezirksorgane (Bezirksvertretung, Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, Ausschüsse der Bezirksvertretung) sind nicht Teil des Magistrats.

Die Funktion der Magistratsdirektorin oder des Magistratsdirektors als Leiterin beziehungsweise Leiter des inneren Dienstes ist besonders wichtig. Sie oder er ist - gleich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister - Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Bediensteten des Magistrats, nicht aber der amtsführenden Stadträtinnen und amtsführenden Stadträte sowie der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher. Die Magistratsdirektorin oder der Magistratsdirektor vertritt die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in der Eigenschaft als Vorstand des Magistrats.

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Stadt Wien | Magistratsdirektion - Gruppe Koordination
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