Aufgaben des Magistrats - Organisation der Stadtverwaltung

  • Unabhängig von den sonstigen Zuständigkeiten werden alle Geschäfte der Gemeinde aktenmäßig vom Magistrat besorgt (sogenanntes "Geschäftsbesorgungsmonopol").
  • Der Magistrat vollzieht alle behördlichen Angelegenheiten, soweit hierfür nicht andere Organe zuständig sind (subsidiäre Generalkompetenz in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung).
  • Dem Magistrat obliegt überdies beispielsweise (§ 105 Abs. 3 WStV) die unmittelbare Vermögensverwaltung der Gemeinde, der Abschluss und die Auflösung von Dienstverträgen sowie die Verfassung (Ausarbeitung) des Voranschlages (Budgets) und Rechnungsabschlusses.
  • Der Magistrat hat unter Leitung und Verantwortung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters die der Gemeinde zustehende Ortspolizei zu handhaben.
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Stadt Wien | Magistratsdirektion - Gruppe Koordination
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