Wien als Gemeinde

Jede österreichische Gemeinde muss nach den Bestimmungen der Bundesverfassung jedenfalls drei Organe und einen Geschäftsbesorgungsapparat haben.

Diese Organe sind:

  • der Gemeinderat
  • der Gemeindevorstand (in Wien: Stadtsenat)
  • die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister

Als Geschäftsbesorgungseinrichtung ist ein Gemeindeamt vorzusehen. In Wien ist das der Magistrat, der darüber hinaus auch eigenes Organ ist.

Im Rahmen der Wiener Stadtverfassung werden weitere, fakultative (das heißt nicht zwingend durch die Bundesverfassung vorgegebene) Organe etabliert, wie etwa die amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte, die Ausschüsse und Kommissionen des Gemeinderates, die Bezirksvertretungen sowie der Wiener Berufungssenat.

Die Wiener Stadtverfassung (WStV) ist die "Gemeindeordnung" Wiens. Im ersten Teil ("Hauptstück") ist sie ein einfaches Gesetz des Landes Wien, im zweiten Teil ("Hauptstück"), das die Funktionen Wiens als Bundesland regelt, ein Landesverfassungsgesetz.

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