Der Bund und das Land Wien ordnen die Kompetenzen bei der Parkraumüberwachung neu. Bislang gab es auf Grundlage einer 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 2012 eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und der Stadt Wien durch die zuständige Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67). Die neue Zuteilung mit der Zuständigkeit bei der Abteilung Parkraumüberwachung wurde am 28. April 2026 im Landtag beschlossen und die Straßenverkehrsordnung sowie die einschlägigen Landesgesetze, wie zum Beispiel das Wiener Parkometergesetz, angepasst. In Kraft tritt die Neuregelung ab 1. Juli 2026.
Die Neustrukturierung entlastet das Polizei-Personal, das bislang für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt wurde. Das bedeutet mehr Ressourcen für polizeiliche Kernaufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Die Abteilung Parkraumüberwachung erledigt die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und ahndet daher - genau wie Polizist*innen - auch Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich. Durch diese Kontrollen werden die Flüssigkeit des Verkehrs und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gewährleistet. Nur in den Nachtstunden bleibt die Unterstützung durch die Polizei aufrecht.
Die bisherigen Aufgaben der Abteilung Parkraumüberwachung bleiben unverändert. Dazu zählen die Kontrolle der Gebührenentrichtung für die flächendeckende Kurzparkzone, die Kontrolle der §57a-Plakette, also dem "Pickerl", die Anordnung von Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern, sowie die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern.
Die bisherigen Aufgaben der Abteilung Parkraumüberwachung bleiben unverändert:
- Kontrolle der Gebührenentrichtung für die flächendeckende Kurzparkzone
- Kontrolle der §57a-Plakette, also dem "Pickerl"
- Anordnung von Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern
- Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern
Alle Zuständigkeiten in einer Hand
Der Vorteil der Neuordnung ist, dass alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr ab Juli in einer Hand liegen und damit Verwaltungsabläufe durch den Wegfall von Doppelgleisigkeiten zweier Organisationsstrukturen, vereinfacht und beschleunigt werden.
Keine Änderungen für Lenker*innen
Für die Autolenker*innen gibt es künftig eine zuständige Anlaufstelle bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen, nämlich die Abteilung Parkraumüberwachung. In der Außenwahrnehmung ändert sich durch die Auflösung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung praktisch nichts. Umfang und Intensität der Kontrollen bleiben unverändert. Im Jahr 2025 gab es insgesamt 54,4 Millionen Kontrollen bei der Parkraumüberwachung.
Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung
Gerade in den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Optimierung in der Parkraumbewirtschaftung gesetzt. Seit März 2022 sind in allen Bezirken Wiens flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet, in denen das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig ist. Der Effekt war eine Reduktion der Stellplatzauslastung in den Erweiterungsbezirken Floridsdorf, Donaustadt und Hietzing um bis zu 68 Prozent, in Liesing sogar um 89 Prozent. Im Oktober 2023 wurde das physische Parkpickerl abgeschafft. Das bis dahin bestehende System wurde auf optische Zeichenerkennung (OCR - Bilderkennung) umgestellt und die Kennzeichen werden seither gescannt.
Der nächste große Digitalisierungsschritt erfolgt mit dem Einsatz der Scan Cars mit Ende des Jahres 2026. Dazu läuft gerade die Testphase für den Ersteinsatz in den Wiener Flächenbezirken. Der Einsatz technischer Hilfsmittel kann durch die Verwaltungsvereinfachung künftig rascher, effizient umgesetzt werden. Insgesamt stärkt die Neustrukturierung eine zeitgemäße, wirtschaftliche und leistungsfähige Parkraumüberwachung im Sinne der Stadt Wien und ihrer Bürger*innen.


