Rot-Abbiegen für Radfahrende
Radfahrer*innen dürfen künftig an insgesamt 160 Ampeln bei Rot abbiegen. Die ersten 10 Ampeln wurden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 eingerichtet. Nun wird das Angebot großflächig ausgeweitet.
Die entsprechenden Kreuzungen wurden im Vorfeld von der Stadt Wien eingehend geprüft. Ausgewählt wurden dabei besonders Stellen, an denen vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind – Radfahrende also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegen. Damit entstehen keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
Rechtsabbiegen bei Rot darf man nur, wenn die Örtlichkeit mittels entsprechendem Hinweis-Schild gekennzeichnet ist. Jedenfalls muss man Stoppen und sich versichern, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.
Mobilitätsstadträtin Ulli Sima: "Wir fördern das Radfahren in Wien konsequent. Zum einen mit dem intensiven Ausbau der Radwege, in den wir im Vorjahr 26 Millionen investiert haben. Zum anderen mit Verbesserungen im täglichen Straßenverkehr, wie eben nun mit der Möglichkeit des Rechts-Abbiegens bei Rot. Aber klar ist: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen muss gewährleistet sein, daher wurden alle Örtlichkeiten gut geprüft."
Radverkehrsbeauftragter Martin Blum: "Die Möglichkeit beim Radfahren bei Rot abbiegen zu können, verringert Wartezeiten und macht das Fahrrad als Verkehrsmittel für ein flottes Vorankommen in Wien noch attraktiver."
Radverkehrsanlagen im Stadtplan
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wien.gv.at-Redaktion
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