Zulassung zur Binnenschifffahrt: Zulassungsfreie Boote
Folgende Boote benötigen keine österreichische Zulassung zur Binnenschifffahrt:
- Ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen haben
- Im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren
- Ruderfahrzeuge bis 20 Meter Länge
- Segelfahrzeuge mit Kajüte bis zu zehn Meter Länge
- Segelfahrzeuge ohne Kajüte bis zu 15 Meter Länge
- Elektroboote mit weniger als 4,4 Kilowatt Antriebsleistung
- Rennboote im Rahmen einer behördlich bewilligten Wassersportveranstaltung
Stadt Wien | Wasserrecht
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