Zulassung zur Binnenschifffahrt: Zulassungsfreie Boote

Folgende Boote benötigen keine österreichische Zulassung zur Binnenschifffahrt:

  • Ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen haben
  • Im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren
  • Ruderfahrzeuge bis 20 Meter Länge
  • Segelfahrzeuge mit Kajüte bis zu zehn Meter Länge
  • Segelfahrzeuge ohne Kajüte bis zu 15 Meter Länge
  • Elektroboote mit weniger als 4,4 Kilowatt Antriebsleistung
  • Rennboote im Rahmen einer behördlich bewilligten Wassersportveranstaltung
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Stadt Wien | Wasserrecht
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