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Wer darf bleiben, wer muss gehen? Wenn es um das humanitäre Bleiberecht geht, entscheidet das in letzter Instanz das Innenministerium. Vor vier Jahren hat die Stadt Wien einen Kriterienkatalog entwickelt, der die Voraussetzungen für den humanitären Aufenthalt beschreibt. Eine Richtlinie, deren rechtliche Umsetzung Wien jetzt fordert.

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Was er noch nicht kann, der Kriterienkatalog, ist, dass er auch zur Anwendung kommt, wenn die Sicherheitsdirektion Fälle zu entscheiden hat. Und auch nicht zur Anwendung kommt, wenn über die Berufung ein Fall an das Innenministerium herangetragen wird. Wir treten dafür ein, einheitlich mit ein und demselben Katalog zu arbeiten und damit eine Rechtssicherheit herzustellen."

Und so sehen die Kriterien konkret aus:

Beatrix Hornschall, MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft: "Die Integration an und für sich, das Erlernen der deutschen Sprache, ist jemand dabei, eine Ausbildung zu machen? Also, das ist gerade bei Kindern wichtig, die sich gerade in einer Schulausbildung befinden. Das ist aber genauso die Dauer des Aufenthalts."

Derzeit arbeitet die MA 35 mit dem Katalog.

Beatrix Hornschall, MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft: "Das heißt, dass alle Menschen, die eben in den Genuss eines humanitären Aufenthaltsrechtes kommen, können von uns Beratung und Betreuung bekommen und wir sind natürlich, selbstverständlich unseren Antragstellerinnen und Antragstellern behilflich, auch einen vollständigen Antrag zu stellen."

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Es ist aber so, dass wir dann einen Bescheid ausstellen - der ist positiv oder auch negativ. Aber wenn er positiv ist, dann geht das weiter an die Sicherheitsdirektion. Und wenn die Sicherheitsdirektion eine andere Meinung hat, dann müssen wir einmal ablehnen. Und dann können diese Menschen in Berufung gehen und können sich ans Innenministerium wenden. Das heißt, auch wenn wir mit dem Katalog arbeiten, wenn es die nächsten beiden Instanzen sozusagen nicht tun - um es vereinfacht darzustellen - dann nützt uns das nichts. Und deswegen wollen wir eine Vereinheitlichung haben."

Wenn also der Asylantrag eines Menschen abgelehnt wird, geht eben dieser Mensch zur MA 35 und stellt einen Antrag auf humanitären Aufenthalt. Und genau hier kommt der Kriterienkatalog derzeit zur Anwendung.

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Was ich nicht möchte, ist, dass der Kriterienkatalog als so eine K. o.-Kriterien-Geschichte gesehen wird. Das heißt, es bräuchte eine Gesamtschau. Man kann in allen Punkten der Kriterien sozusagen inhaltlich etwas rein buchen und in der Gesamtschau müsste man dann einfach feststellen, ist das jetzt ein positiver Bescheid oder ein negativer Bescheid."

wien.at-TV: "Sehr schwierig, weil gerade Heimatgefühl zum Beispiel ist ja auch so ein schwammiger Punkt. Woran kann man den festmachen?"

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Nun, man kann ihn daran festmachen, dass es zum Beispiel zum Teil Abschiebungen gibt von Menschen, die gar nicht wissen, woher sie kommen. Gar keinen Bezug haben zu ihrem sogenannten Heimatland. Wie in dem Fall der Kinder. Wenn man hier geboren ist, hier zur Schule geht, hier sein soziales Umfeld hat, hier sein familiäres Umfeld hat, ja, dann gibt es keinen Bezug zur sogenannten Heimat, weil dann ist die Heimat Österreich."

Archiv-Video vom 19.10.2010:
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Mediengespräch des Bürgermeisters: Kriterienkatalog für humanitären Aufenthalt

Wer darf bleiben, wer muss gehen? Wenn es um das humanitäre Bleiberecht geht, entscheidet das in letzter Instanz das Innenministerium. Vor vier Jahren hat die Stadt Wien einen Kriterienkatalog entwickelt, der die Voraussetzungen für den humanitären Aufenthalt beschreibt.

Länge: 3 Min. 12 Sek.
Produktionsdatum: 2010
Erstausstrahlung: 20.10.2010
Copyright: Stadt Wien

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