Leistungsbericht 2021 der Abteilung Immobilienmanagement (MA 69)

Die Abteilung Immobilienmanagement ist die zentrale Abwicklungsstelle innerhalb der Stadt Wien hinsichtlich immobilienstrategisch relevanter Agenden. Die entsprechenden Abstimmungstätigkeiten erfolgen mit den verschiedenen Magistratsabteilungen, Unternehmungen der Stadt Wien, ausgelagerten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien. Die Abteilung weist den einzelnen Magistratsdienststellen die Verwaltung der diversen städtischen Liegenschaften zu und verwaltet einen Teil der Flächen auch selbst.

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

  • Unterschiedliche Maßnahmen zur Umsetzung der immobilienstrategischen Ziele und Grundsätze der Stadt Wien, unter anderem:
    • Flächenportfolioanalysen
    • Bedarfsanalysen: Erhebung des stadtinternen Bedarfs an Flächen
    • Standortsuchen/Flächenmobilisierung: Erhebung und Mobilisierung von Flächen, die zur Realisierung konkreter städtischer Projekte geeignet sind
    • Flächenbevorratung: zum Beispiel mittels Festlegung und Erfassung städtischer Flächenverbunde
    • Analysen und Ausarbeitung von einzelnen Maßnahmen zur Nutzungsoptimierung von städtischen Flächen
    • Verwertung nicht benötigter Flächen
  • Die Grundbuchs-, Kataster-, Verwaltungs- und Nutzungsdaten über alle im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Liegenschaften werden in einer schriftlichen und grafischen Grundstücksdatenbank permanent aktuell gehalten.

Verkauf von Bauland und Kleingärten

  • Sofern kein magistratsinterner Flächenbedarf gegeben ist, erfolgt die Verwertung von Baugründen für Einfamilienhäuser aber auch von höherwertigen Liegenschaften für die Errichtung von Baulichkeiten für Büro- und Wohnnutzung unter Berücksichtigung des wirtschaftlich nachhaltigsten Effekts. Die betroffenen Liegenschaften werden in der Regel entweder in Form eines Bietverfahrens oder als Baurecht verwertet.
  • Für Pächter*innen eines Kleingartens der Stadt Wien mit der Flächenwidmung "Ekl-W" oder "GS" bestand 2020 bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen die Möglichkeit des Ankaufs. Durch den Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 25. Februar 2021, Pr.-Zl. 98248-2021-GWS, wurde mit Stichtag 1. Februar 2021 der Verkauf von Kleingärten, die sich im Eigentum der Stadt Wien befinden, grundsätzlich eingestellt.

Zukunftweisende Liegenschaftsentwicklungen unter Beteiligung der Abteilung Immobilienmanagement

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