Schutzzone Währinger Gürtel
Schutz des gründerzeitlichen Ensembles
Die Baublöcke im Plangebiet entlang des Währinger Gürtels bilden ein weitgehend geschlossenes Ensemble, das wegen seines örtlichen Stadtbildes in seinem äußeren Erscheinungsbild erhalten werden soll. Zum Schutz des Ensembles bzw. des gründerzeitlichen Baubestandes soll für weite Teile des Plangebiets eine Schutzzone ausgewiesen bzw. ausgeweitet werden.
Zeitgemäße Entwicklung und Klimawandel-Anpassung
Stellenweise soll auch eine zeitgemäße bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Dabei soll unter Einbeziehung der Klimaziele auf den hohen Anteil an Grünflächen in den Blockinnenbereichen besondere Rücksicht genommen werden. Durch die Festsetzung von intensiver Dachbegrünung sowie weiteren Maßnahmen zur Klimawandel-Anpassung werden auch die mikroklimatischen Bedingungen verbessert.
Projektstand
- Grundlagenerhebung: Abgeschlossen
Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.
- Konzepterstellung: Offen
Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte. Hier werden Themen wie Mobilität, Grünraum, Nutzungen oder Gebäudehöhen behandelt.
- Widmungsverfahren: Offen
Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.
- Gemeinderatsbeschluss: Offen
Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.
Beteiligung
- Öffentliche Auflage: vorgesehen