Aufgaben der Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur

Das Wiener Geodateninfrastrukturgesetz (LGBL 37/2010) legt in Abschnitt fünf Paragraph 12 und 13 die Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Geodateninfrastruktur des Landes Wien fest.

Koordinierung

Für die Geodateninfrastruktur des Landes Wien wird beim Amt der Wiener Landesregierung eine Koordinierungsstelle eingerichtet.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind insbesondere die Überwachung, die Berichterstattung und Übermittlung der in der INSPIRE-Richtlinie geregelten Informationen an den*die Bundesminister*in für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Weiters wird die Koordinierung der Beiträge von öffentlichen Geodatenstellen oder Dritten und Nutzer*innen der Geodateninfrastruktur

  1. zur Beschreibung der nach diesem Gesetz relevanten Geodatensätze oder -dienste sowie des diesbezüglichen Nutzer*innen-Bedarfs,
  2. über bestehende Verfahrensweisen und
  3. zu Rückmeldungen über die Umsetzung dieses Gesetzes

durchgeführt.

Monitoring

Die öffentlichen Geodatenstellen und Dritte haben die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen, die erforderlichenfalls noch in innerstaatliches Recht umzusetzenden Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie, zu überwachen und die diesbezüglichen Informationen der Öffentlichkeit, dem Amt der Wiener Landesregierung sowie dem*der Bundesminister*in für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf Dauer zur Verfügung zu stellen.

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