Hochrangiges Straßennetz in Wien - Generelle Bundesstraßenplanung

Die Generelle Planung von Bundesstraßen A und S (Autobahnen und Schnellstraßen) im Wiener Stadtgebiet wird von der ASFINAG beziehungsweise im Einzelfall von der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) (Generelle Bundesstraßenplanung) beziehungsweise der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) (Bundesstraßendetailplanung) in mittelbarer Bundesverwaltung als Amt der Wiener Landesregierung wahrgenommen. Die höchstrangigen Landesstraßen in Wien heißen Hauptstraßen B. Sie werden ebenfalls von MA 18 und MA 28 geplant.

Die Novelle 2002 zum Bundesstraßengesetz 1971 wurde vom Nationalrat beschlossen und am 29. März 2002 im Bundesgesetzblatt 50/2002 veröffentlicht. Die Linienführungen im abgebildeten Netzplan entsprechen der Novelle 2002 zum Bundesstraßengesetz 1971. Sie stellen für die geplanten Straßen eine Interpretation des Amtes der Wiener Landesregierung dar.

Entwicklung der Bundesstraßen

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