Ablauf - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die Regeln, nach denen ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt wird oder - was der Regelfall ist - ein bestehender Plan überarbeitet wird, sind in der Bauordnung für Wien klar festgelegt.

Vorarbeiten

Vor jeder Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gibt es Vorarbeiten durch die Stadtplanerinnen und Stadtplaner der Stadt Wien. Dazu gehört etwa wie ein bestimmtes Stück Stadt zurzeit bebaut ist. Ebenso wird geprüft, welche Änderungen überhaupt möglich sind, ob sie mit bestehenden Planungen in der Umgebung wie zum Beispiel Straßen oder U-Bahnlinien zusammenpassen. Dazu gehört eine Prüfung, ob eine Widmungsänderung den allgemeinen Zielen der Stadt (STEP 2025, Smart City Strategie) entspricht. In dieser Phase wird anhand des Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung geprüft, ob und wie die Information und Beteiligung der Bevölkerung durchgeführt wird.

Die Öffentlichkeit wird über die Vorhabenliste darüber informiert, dass es Vorarbeiten zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gibt. Sobald Vorarbeiten im Gange sind, scheint ein Projekt als Vorhaben in der Liste auf.

Fachbeirat für Stadtplanung

Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wird von der Stadtplanung ein Vorschlag für einen neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt. Dieser Entwurf wird dem Fachbeirat für Stadtplanung, einem hochkarätigen Gremium von unabhängigen Fachleuten zur Begutachtung vorgelegt. Interessensvertretungen und die Bezirksvertretung werden zur Stellungnahme eingeladen.

Öffentliche Auflage

Jedes Vorhaben zur Änderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wird öffentlich gemacht. Während dieser "öffentlichen Auflage" kann jede Wienerin und jeder Wiener den Plan und die Grundlagen einsehen und dazu schriftlich Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen können Grundlage für mögliche Änderungen der Planungen sein.

Nach der öffentlichen Auflage wird der Plan dem Wiener Gemeinderat vorgelegt. Mit dem Beschluss im Gemeinderat gilt der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

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