Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8361 im 19. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Nähere Informationen zum Projekt: Historische Ortskerne Heiligenstadt und Nussdorf
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 5. Jänner 2023 bis 16. Februar 2023 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
Fahrplanauskunft - Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8361 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan: 5,2 MB PDF
- Antragsentwurf: 20 KB PDF • 202 KB RTF
- Erläuterungsbericht: 85 KB PDF • 463 KB RTF
- Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 59 KB RTF
- Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8361) an die Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest, Rathausstraße 14-16, 1082 Wien, geschickt werden.
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.
Stellungnahme online
Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.
Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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