Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8280 im 18. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 12. August 2021 bis 23. September 2021 zur öffentlichen Einsicht auf:

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 23. September 2021 auch in der Bezirksvorstehung für den 18. Bezirk, 18., Martinstraße 100 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am 16. September 2021 in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest zur Verfügung.

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8280 können Sie online Einsicht nehmen:

  • Plan: 758 KB PDF
  • Antragsentwurf: 76 KB PDF • 106 KB RTF
  • Erläuterungsbericht: 333 KB PDF • 249 KB RTF
  • Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF278 KB RTF
  • Zeichenerklärung: 82 KB PDF

Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8280) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden.

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.

Stellungnahme online

Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

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Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.

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