"Raus aus Gas" im Bestand für Mieter*innen

Für Bewohner*innen einer Mietwohnung mit einer Gastherme oder einem zentralen Gaskessel ist die Gebäudeeigentümer*in beziehungsweise die Hausverwaltung für den Umstieg auf erneuerbare Lösungen oder Fernwärme verantwortlich. Am besten diskutieren Sie die Frage im Rahmen einer Mieter*innen-Versammlung.

Unabhängig von der künftigen Wärmeversorgung einer Mietwohnung werden bauliche Maßnahmen im Gebäude notwendig sein. Das könnte sowohl den Anschluss an das zentrale Wärmeverteilnetz des Gebäudes als auch die mögliche Einleitung von Starkstrom betreffen.

Aus heutiger Sicht können die genannten Maßnahmen nur in Abstimmung mit den Gebäudeeigentümer*innen beziehungsweise der Eigentümer*innen-Gemeinschaft erfolgen und werden laut nationalem Plan durch diese*n bis 2040 umzusetzen sein. Hier empfiehlt sich für Mieter*innen, früh und offen in Kontakt zu treten, um dadurch Interesse und Bereitschaft für eine Umstellung der Energieversorgung zu signalisieren.

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