Der Weg zum Energiekonzept

Ein gut durchdachtes Energiekonzept hilft die Energieverbräuche von Gebäuden oder Quartieren zu minimieren und erneuerbare Energien oder Abwärme optimal einzubinden.

Ein Leitfaden zeigt, welche Schritte zum Energiekonzept führen: 1 MB PDF

Energiekonzept für Neubaugebiete

In größeren Neubaugebieten sind die Möglichkeiten, klimaschonende Energiekonzepte umzusetzen, besonders günstig, da die gesamte Infrastruktur neu errichtet wird und die Gebäude entsprechend ausgerüstet werden können. Mit geringen Mehrinvestitionen können schon heute Lösungen umgesetzt werden, die bei höherem Komfort deutlich geringe Betriebskosten ermöglichen.

Wann ist ein Stadtteil-Energiekonzept zu erarbeiten?

Bei der Entwicklung von großen zusammenhängenden Neubaugebieten mit mehr als 30.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche ist die Erarbeitung eines Stadtteil-Energiekonzepts mit der Stadt Wien zu prüfen. Im Fachkonzept Energieraumplanung sind hierfür Leitlinien vorgegeben. Diese sind zu berücksichtigen und die relevanten Schwerpunkte gemeinsam mit der Stadt Wien zu klären.

In Gebieten, in denen künftig Energieraumpläne ausgewiesen sind, ist ein Stadtteil-Energiekonzept ebenfalls empfehlenswert. Zwar dienen hier die Energieraumpläne als Orientierung für die Planung. Ein Stadtteil-Energiekonzept hilft jedoch dabei, alle Potenziale für ein hoch effizientes Energiesystem auszuschöpfen und vorhandene Ressourcen optimal zu planen. Die Leitlinien der Stadt Wien dienen auch in diesen Gebieten als wertvoller Orientierungsanker.

Tipp: Leitlinien für Stadtteil-Energiekonzepte sind festgeschrieben im Fachkonzept Energieraumplanung

Spezialfall Hochhaus

Bei Hochhaus-Projekten ist ein Energiekonzept verpflichtend zu erarbeiten. Das ist in Wien durch das Fachkonzept Hochhäuser vorgeschrieben. Die MA 20 hat ein Beratungsangebot dafür erarbeitet.

Kontakt

Klima- und Energiekonzept im Zuge einer Umweltverträglichkeits-Erklärung (UVE)

Im Zuge einer Umweltverträglichkeits-Erklärung (UVE) ist ein Klima- und Energiekonzept verpflichtend zu erstellen. Die MA 20 fungiert beim Umweltverträglichkeits-Prüfverfahren (UVP) als Gutachterin für das Energiekonzept.

Zur Erstellung von Klima- und Energiekonzepten im Rahmen einer Umweltverträglichkeits-Erklärung hat das Umweltbundesamt hilfreiche Leitfäden herausgegeben:

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