2.4 Menschen mit Behinderung
Integration von Menschen mit Behinderung
Die Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für deren gesellschaftliche Teilhabe. Seit vielen Jahren engagiert sich die Stadt Wien als Dienstgeberin in besonderem Maße für die Integration von Menschen mit Behinderung und ermöglicht ihnen durch die Eingliederung auf Dienstposten eine aktive Teilnahme am Arbeitsprozess.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
2018 |
2019 |
2020 |
|
Gesamt |
2.140 |
1.962 |
1.990 |
Frauen |
1.229 |
1.125 |
1.149 |
Männer |
911 |
837 |
841 |
Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wird seitens des Sozialministeriumservices alljährlich für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr überprüft und war im Jahr 2020 zu 112,8 Prozent gegeben.
Sonderaktion für Menschen mit Behinderung
Seit 1981 besteht eine dauerhafte Sonderaktion zur Aufnahme von begünstigten Personen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes, in deren Rahmen die behinderten Mitarbeiter*innen den Dienststellen außerhalb deren Dienstpostenplans und auf Kosten eines zentralen Budgets in der Magistratsdirektion zugeteilt werden. Diese Vorgangsweise wurde gewählt, da behinderungsbedingt nicht immer alle mit der Besetzung eines Dienstpostens verbundenen Anforderungen zur Gänze erfüllt werden können und eine erfolgreiche Integration auch eine sukzessive Einarbeitungs- und Bewährungsphase mit persönlichen Erfolgserlebnissen voraussetzt. Ziele sind die Inklusion und Integration der Mitarbeiter*innen mit Behinderung in den Arbeitsprozess, die Förderung ihrer Selbständigkeit und die Zufriedenheit aller Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz.
2018 |
2019 |
2020 |
|
Personen |
647 |
627 |
598 |
Fußnoten
Zurück zu ReferenzLaut Behinderteneinstellungsgesetz (§ 1 Abs. 1) sind alle Dienstgeber*innen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer*innen beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer*innen eine/n begünstigte/n Behinderte*n (verminderte Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent) einzustellen.