2. Gleichstellung & Partizipation

2.6 Fehlendes Wahlrecht führt zu steigendem Demokratiedefizit

In Österreich ist das Wahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft, wodurch ein immer größer werdender Teil der Wiener Bevölkerung von der wichtigsten Form der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen ist. WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen auf Bezirks-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen. Die einzige Ausnahme davon sind EU-BürgerInnen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen, aber auf den anderen politischen Ebenen ebenso kein Wahlrecht besitzen.

Eine Demokratie lebt von der Beteiligung einer möglichst großen Zahl jener Menschen, die den beschlossenen Gesetzen unterworfen sind. Doch wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen oder von ihrem Wahlrecht nicht (mehr) Gebrauch machen (wie es besonders oft bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen passiert), führt dies dazu, dass ihre Interessen im Parlament, Landtag, Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung nicht mehr vertreten sind. Dabei handelt es sich um ein massives Demokratiedefizit, das aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Zuwanderung in den letzten Jahren weiter anwächst. Verschärfend wirkt sich auf die Lage das zuvor beschriebene, in Österreich geltende sehr restriktive Einbürgerungsrecht aus. Unter dieser Situation leidet nicht nur die Repräsentativität und damit Legitimität der Demokratie, sondern es führt auch zu einem integrationspolitischen Problem. Denn Menschen, die nicht mitbestimmen dürfen, entwickeln unter Umständen weniger Interesse für die politischen Prozesse und die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, könnten politische Mitbestimmungsrechte wie das Wahlrecht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – an den Wohnsitz gekoppelt und nach einer gewissen Aufenthaltsdauer allen EinwohnerInnen mit Hauptwohnsitz eingeräumt werden. Das Land Wien reagierte schon im Jahr 2003 auf diese Entwicklung und beschloss die Einführung eines Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige auf Bezirksebene. Die Voraussetzungen dafür waren fünf Jahre legaler Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Wien. Diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben, dass das österreichische Bundesverfassungsrecht nur ein einheitliches, an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpftes Wahlrecht auf allen Ebenen des föderalen Staates kenne.

Wiener Bevölkerung ohne Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene

30,1 % der WienerInnen ab 16 Jahren dürfen an Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene nicht teilnehmen. Seit dem Jahr 2002 hat sich das Demokratiedefizit in Wien fast verdoppelt.

Anfang des Jahres 2020 besaßen 30,1 % aller WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren aufgrund einer fremden Staatsangehörigkeit bei Gemeinderats-, Landtags- und Nationalratswahlen kein Wahlrecht. Auch an anderen demokratischen Entscheidungsprozessen wie Volksbefragungen oder Volksabstimmungen dürfen diese 486.659 ausländischen Staatsangehörigen nicht teilnehmen. Lediglich an Petitionen an den Wiener Gemeinderat, die im Jahr 2014 eingeführt wurden, dürfen sie sich beteiligen. Seit dem Jahr 2002 hat sich das Demokratiedefizit in Wien von 15,9 % auf 30,1 % fast verdoppelt (Abb. 6).

Demokratiedefizit: Fast jede dritte Wienerin und jeder dritte Wiener darf nicht an Wahlen teilnehmen

Abb. 6: Anteil der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürger-schaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen (in %)

Abb. 6: Demokratiedefizit: Fast jede dritte Wienerin und jeder dritte Wiener darf nicht an Wahlen teilnehmen

Anteil der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürger-schaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen (in %)

Quelle: Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsstatistik)

Anteil der Personen ohne Wahlrecht
200215,9
200316,5
200416,9
200517,7
200618,3
200718,6
200819,1
200919,8
201020,3
201121
201221,6
201322,7
201423,9
201525,2
201627
201728,1
201829
201929,5
202030,1
Tabelle zu Abb. 6: Anteil der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürger-schaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen (in %)

EU-BürgerInnen sind in Österreich laut EU-Recht auf der Gemeindeebene wahlberechtigt. Wien ist jedoch nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland, und der Gemeinderat ist gleichzeitig auch Landtag. Daher ist das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien auf die Ebene der Bezirksvertretungen beschränkt. 13,7 % der WienerInnen ab 16 Jahren dürfen als EU-BürgerInnen damit zumindest an Wahlen auf der Bezirksebene teilnehmen, während Angehörige von Drittstaaten selbst auf dieser Ebene nicht wahlberechtigt sind.

Absolut betrachtet stieg die Zahl der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren seit dem Jahr 2008 um 201.527 Personen an, jedoch sank die Anzahl der wahlberechtigten WienerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft im gleichen Zeitraum aufgrund der demografischen Entwicklung und der geringen Zahl an Einbürgerungen um 14.391 Personen. Bis zum Jahr 2008 war nicht nur die Bevölkerung im wahlfähigen Alter insgesamt, sondern auch die Zahl der österreichischen StaatsbürgerInnen gestiegen.

80 % der nicht wahlberechtigten WienerInnen ab 16 Jahren leben schon zumindest fünf Jahre und 53 % bereits mehr als 10 Jahre in Österreich.

Von den 486.659 nicht wahlberechtigten WienerInnen ab 16 Jahren, die Anfang 2020 aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene nicht wahlberechtigt waren, lebten 387.788 Personen beziehungsweise 79,7 % schon zumindest fünf Jahre in Österreich (Abb. 7).

80 % der 2020 nicht wahlberechtigten Bevölkerung in Wien lebten schon zumindest fünf Jahre in Österreich

Abb. 7: WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich

Abb. 7: 80 % der 2020 nicht wahlberechtigten Bevölkerung in Wien lebten schon zumindest fünf Jahre in Österreich

WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich

Quelle: Grafik & Berechnungen: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsregister)

Jahr10 Jahre oder mehr5 bis 9 Jahre0 bis 4 Jahre
2012173.48582.70058.366
2013171.69281.39881.789
2014190.52175.04592.485
2015205.54073.926105.471
2016217.12380.376123.085
2017228.26488.313128.034
2018238.72397.034127.441
2019248.343107.763117.460
2020258.327129.46198.871
Tabelle zu Abb. 7: WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich

Von den WienerInnen zwischen 27 und 44 Jahren dürfen in jedem einzelnen Jahrgang mehr als 40 % nicht wählen.

Während das beschriebene Demokratiedefizit nach Geschlecht relativ gleichmäßig ausgeprägt ist, gibt es – aufgrund der Zuwanderung von vorwiegend jungen Menschen nach Wien – starke Unterschiede nach dem Alter. 38 % der WienerInnen zwischen 20 und 24 Jahren und 42 % der WienerInnen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren besitzen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene kein Wahlrecht. Bei älteren Bevölkerungsgruppen liegt der Anteil der nicht wahlberechtigten WienerInnen weit unter dem Durchschnitt: Bei den WienerInnen zwischen 45 und 64 Jahren beträgt er 25 %, bei den Personen ab 65 Jahren liegt er mit 12 % noch niedriger. Junge WienerInnen sowie Personen im Alter bis etwa 45 Jahre verfügen am häufigsten über kein Wahlrecht in Wien (Abb. 8).

Von jedem Jahrgang der Wiener Bevölkerung zwischen 27 und 44 Jahren dürfen mehr als 40 % nicht wählen

Abb. 8: Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölkerung Anfang 2020 nach Alter (in %)

Abb. 8: Von jedem Jahrgang der Wiener Bevölkerung zwischen 27 und 44 Jahren dürfen mehr als 40 % nicht wählen

Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölkerung Anfang 2020 nach Alter (in %)

Quelle: Grafik und Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria – STATcube, Stand: 1. Jänner 2020

Anteil der WienerInnen ohne Wahlrecht
16 Jahre28,6
17 Jahre28,3
18 Jahre30,5
19 Jahre34,6
20 Jahre36,6
21 Jahre38,2
22 Jahre38,2
23 Jahre39,1
24 Jahre39,3
25 Jahre39,5
26 Jahre39,4
27 Jahre40,7
28 Jahre40,4
29 Jahre41,6
30 Jahre41,9
31 Jahre42,9
32 Jahre43,2
33 Jahre44
34 Jahre44,7
35 Jahre43,7
36 Jahre43,7
37 Jahre42,8
38 Jahre42,3
39 Jahre43,4
40 Jahre43,3
41 Jahre43,4
42 Jahre42,8
43 Jahre41,3
44 Jahre40
45 Jahre37,9
46 Jahre36
47 Jahre33,7
48 Jahre31,6
49 Jahre29,9
50 Jahre27,5
51 Jahre25,6
52 Jahre24,6
53 Jahre23,5
54 Jahre23,1
55 Jahre21,8
56 Jahre21,1
57 Jahre20,3
58 Jahre19,4
59 Jahre20,3
60 Jahre19,6
61 Jahre19,6
62 Jahre19,6
63 Jahre20,4
64 Jahre21
65 Jahre21,4
66 Jahre20,8
67 Jahre20,9
68 Jahre19,7
69 Jahre18,9
70 Jahre16,5
71 Jahre14,1
72 Jahre12,1
73 Jahre13,6
74 Jahre11,2
75 Jahre8,8
76 Jahre7,7
77 Jahre7,7
78 Jahre6,4
79 Jahre6
80 Jahre5,4
81 Jahre7,9
82 Jahre8,2
83 Jahre7,5
84 Jahre7,4
85 Jahre6,8
ab 86 Jahren4,3
Tabelle zu Abb. 8: Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölkerung Anfang 2020 nach Alter (in %)

Während im Wiener Durchschnitt 30,1 % der Bevölkerung im wahlfähigen Alter nicht an Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene teilnehmen dürfen, sind die Anteile in manchen Bezirken weit höher.

In Rudolfsheim-Fünfhaus verfügen 41,7 % der BewohnerInnen im wahlfähigen Alter über kein Wahlrecht, und nur 58,3 % der EinwohnerInnen sind wahlberechtigt. In keinem anderen Bezirk ist der Anteil jener WienerInnen niedriger, die an demokratischen Prozessen teilhaben dürfen. Im Gegensatz dazu sind 80,0 % der BewohnerInnen von Liesing stimmberechtigt beziehungsweise „nur“ 20,0 % von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen (Abb. 9).

Rund 30 % der WienerInnen sowie 42 % der BewohnerInnen von Rudolfsheim-Fünfhaus dürfen nicht wählen

Abb. 9: Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken am Anfang des Jahres 2020 (in %)

Abb. 9: Rund 30 % der WienerInnen sowie 42 % der BewohnerInnen von Rudolfsheim-Fünfhaus dürfen nicht wählen

Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken am Anfang des Jahres 2020 (in %)

Quelle: Grafik & Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020

BezirkÖsterreich (voll wahlberechtigt)EU (nur auf Bezirksebene wahlberechtigt)Drittstaaten (überhaupt nicht wahlberechtigt)
1. Innere Stadt74,613,611,8
2. Leopoldstadt65,616,118,3
3. Landstraße68,416,515,1
4. Wieden67,917,914,2
5. Margareten62,918,218,9
6. Mariahilf69,417,612,9
7. Neubau69,917,912,2
8. Josefstadt68,21813,8
9. Alsergrund67,91913,1
10. Favoriten63,213,523,4
11. Simmering70,311,718
12. Meidling65,714,619,7
13. Hietzing80,411,38,3
14. Penzing73,912,413,7
15. Rudolfsheim-Fünfhaus58,318,523,3
16. Ottakring63,815,420,8
17. Hernals65,416,618
18. Währing72,115,412,6
19. Döbling75,212,212,6
20. Brigittenau61,814,323,8
21. Floridsdorf76,39,813,9
22. Donaustadt799,211,8
23. Liesing809,610,4
Wien gesamt69,913,716,5
Tabelle zu Abb. 9: Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken am Anfang des Jahres 2020 (in %)

Eine Möglichkeit für eine tiefergehende Betrachtung bieten die 1.364 Wiener Zählgebiete, in denen statistische Daten kleinräumig erfasst werden. Dabei wird sichtbar, dass in größeren Teilen der Bezirke Favoriten, Rudolfsheim-Fünfhaus und der Brigittenau der Anteil der Personen ohne Wahlrecht auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene über der Schwelle von 50 % liegt. Mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung dieser Gebiete darf an demokratischen Entscheidungen also nicht teilhaben (Abb. 10).

In einigen Teilen der Stadt dürfen mehr als 50% der Wiener Bevölkerung nicht wählen.
Abb. 10: Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren ohne Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene an allen Personen im wahlfähigen Alter in den Wiener Zählgebieten (Oktober 2019)

In Österreich geborene Wienerinnen und Wiener ohne Wahlrecht

Für einen Teil der aktuell 486.659 nicht wahlberechtigten WienerInnen ab 16 Jahren ist dieses Demokratiedefizit besonders bitter: 22.377 WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren wurden bereits in Österreich geboren und sind aufgrund ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit dennoch von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Diese Gruppe verdient besondere Aufmerksamkeit: Einerseits wurden diese Menschen in Österreich geboren und lernen in der Schule über Demokratie und Mitbestimmung, können diese aber nicht oder nur sehr eingeschränkt ausüben. Andererseits wird diese Gruppe in den kommenden Jahren deutlich wachsen: 66.021 der insgesamt 88.398 in Österreich geborenen WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind im Moment noch jünger als 16 Jahre (Abb. 11).

Die Zahl der in Österreich geborenen Jugendlichen ohne Wahlrecht wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen

Abb. 11: Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich bis zum Alter von 15 Jahren sowie im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren

Abb. 11: Die Zahl der in Österreich geborenen Jugendlichen ohne Wahlrecht wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen

Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich bis zum Alter von 15 Jahren sowie im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren

Quelle: Grafik & Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsregister)

0 bis 15 Jahreab 16 Jahren
200229.65810.495
200329.19710.394
200427.60410.033
200526.6199.897
200626.4639.987
200727.06910.254
200828.29910.518
200929.98411.217
201032.33211.962
201135.17912.941
201238.13113.790
201341.30414.816
201444.72816.632
201547.98417.494
201651.57418.395
201755.65919.301
201859.62920.319
201963.02321.269
202066.02122.377
Tabelle zu Abb. 11: Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich bis zum Alter von 15 Jahren sowie im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren

Fußnoten

  1. Christoph Hofinger (2019). Politische, soziale, kulturelle Partizipation. Studie für die Fachenquete Vielfältige Beteiligung: Wiener StadtbürgerInnenschaft, 2. Mai 2019.
  2. Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 30. 06. 2004, G218/03.