Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31 [Stiege 3]

Mit der Wohnbeihilfe werden Personen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt.
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch bei Eigentumswohnungen möglich.

Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist von folgenden Werten abhängig:

  • Haushaltsgröße: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben
  • Haushaltseinkommen: Das Einkommen aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Wohnungsgröße: Die Größe der Wohnung in m2
  • Miete


Радно време

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich.
Централа
MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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Фонд социјални Беч
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