Kinderabsetzbetrag, 2025
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Anspruch auf Kinderabsetzbetrag hat jede steuerpflichtige
Person, die Familienbeihilfe bezieht
€ 70,90 monatlich
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der
Familienbeihilfe ausbezahlt und muss nicht gesondert beantragt
werden.
Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer
Steuerleistung.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at