Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch, Stabsstelle Sozialrechtlicher Support – Referat Soziale Leistungen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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Faks: 01-4000-99-40679
E-pošta: rfl@ma40.wien.gv.at
Spletna stran: www.soziales.wien.at
Delovni čas
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Opis
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch können bei Vorliegen nachfolgend genannter Voraussetzungen im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch) übernommen werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz laut ZMR und Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen.
- Vorliegen einer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlage z. B. Einkommen in Höhe des jeweiligen Mindeststandards (ggf. zuzüglich Mietbeihilfe) bzw. laufender Bezug von Mindestsicherung
- Ein Eltern-Kind-Zentrum oder eine Regionalstelle der MAG ELF aufgesucht wurde
- Ärztliche Bestätigung über Vorliegen der Schwangerschaft
Die Kundinnen wählen die Einrichtung, wo sie den Abbruch durchführen lassen, selbst aus. Die Förderung wird nicht von der Bedingung abhängig gemacht, dass der Abbruch in einer bestimmten Einrichtung durchgeführt wird. Die MA 40 übernimmt die Kosten des Schwangerschaftsabbruches in Höhe der Richtsatzverordnung des Krankenanstaltenverbundes.
- Topics
- Prekinitev nosečnosti

Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at