Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Telefon: 01-4000-74 880
Faks: 01-4000-99-74 896
E-pošta: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Spletna stran: Informationen und Antrag (www.wien.gv.at/...)
Mit der Wohnbeihilfe werden Personen mit wenig Einkommen, die
ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer
Wohnkosten unterstützt.
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete
beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch bei
Eigentumswohnungen möglich.
Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist von folgenden Werten abhängig:
- Haushaltsgröße: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben
- Haushaltseinkommen: Das Einkommen aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen
- Wohnungsgröße: Die Größe der Wohnung in m2
- Miete
Delovni čas
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich.
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- Dodatek za najemnino
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at