Fachbereich Gesundheitsrecht - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen
in einem Gesundheitsberuf ausschließlich für Drittstaatsangehörige
(Zuständige Stelle für EU- oder EWR-Angehörige: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung VI/A/2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien)
Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Sozialbetreuungsberuf (Heimhilfe, Fachsozialbetreuer:in, Diplomsozialbetreuer:in) für Drittstaatsangehörige, EU-/EWR-Staatsangehörige und Angehörige der Schweiz
Erst nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen ist ein Termin zur Vorlage der Originaldokumente zu vereinbaren.
(Zuständige Stelle für EU- oder EWR-Angehörige: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung VI/A/2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien)
Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Sozialbetreuungsberuf (Heimhilfe, Fachsozialbetreuer:in, Diplomsozialbetreuer:in) für Drittstaatsangehörige, EU-/EWR-Staatsangehörige und Angehörige der Schweiz
Erst nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen ist ein Termin zur Vorlage der Originaldokumente zu vereinbaren.
pracovný čas
Montag-Freitag 8-12 Uhr
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at