Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch, Fachzentrum Soziale Leistungen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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Die MA 40 übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch
bei materieller Notlage und folgenden Voraussetzungen:
•Österreichische Staatsbürgerinnen oder Frauen, die sich
länger als 3 Monate rechtmäßig in Österreich aufhalten (ausgenommen
Asylwerberinnen)
•Lebensmittelpunkt sowie Hauptwohnsitz (tatsächlicher
Aufenthalt) in Wien
•wirtschaftliche/materielle Notlage
Keine Kostenübernahme erfolgt daher in folgenden Fällen:
•wesentliche Überschreitung der Einkommensgrenze (das
Einkommen darf den einfachen Mindeststandard ggf. zuzüglich
Mietbeihilfe lt. WMG-Verordnung höchstens um 10 % überschreiten)
•Asylwerberinnen
•Ultraschalluntersuchungen, bei denen festgestellt wird, dass
- die Frist für einen legalen Schwangerschaftsabbruch
überschritten ist
- keine Schwangerschaft vorliegt
•nicht wahrgenommene Operations- oder
Ultraschalluntersuchungstermine
•fehlende bzw. unvollständige Unterlagen
•sofern der Schwangerschaftsabbruch bereits vor der
Antragstellung und erfolgter Förderzusage durchgeführt wurde
Folgende Unterlagen müssen dem Ansuchen in Kopie beigefügt
werden:
•Nachweis der Identität, z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder
Reisepass
•Staatsbürgerschaftsnachweis
•Aufenthaltstitel
•Anmeldebescheinigung
•Anerkennungsbescheid
•Nachweis über Vertretungsbefugnis
•Nachweis über Höhe der Mietkosten
•Nachweis über Wohnbeihilfe
•Aktuelle Einkommensbelege:
- Lohnzettel
- Bestätigung über Leistungen AMS, z. B. Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe
- Bestätigung über Leistungen der Gebietskrankenkasse, z. B.
Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld
- Bestätigung über Leistungen der
Pensionsversicherungsanstalt, z. B. Rehageld, Pension
- Mindestsicherungsbescheid
- Nachweis über Unterhalts- und Alimentationszahlungen
- Nachweis über Leistungen der Grundversorgung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
Das Ansuchen um Übernahme der Kosten auf einen
Schwangerschaftsabbruch beziehungsweise die Förderzusage muss vor
dem durchgeführten Eingriff erfolgen.
Die Kosten werden in Höhe der Richtsätze des Wiener
Gesundheitsverbundes übernommen. Die Wahl der Methode sowie der
Stelle/Person, die den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, obliegt
der Kundin. Der Abbruch muss in Österreich erfolgen.
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Das Ansuchen ist grundsätzlich schriftlich zu stellen und elektronisch oder per Post zu übermitteln.
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Fonds Soziales Wien
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