Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2022
Honlap: www.arbeiterkammer.at/...
Honlap: www.pv.at/...
Honlap: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Alleinstehende: € 1.030,49
Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft: € 1.625,71
je Kind: € 159,- (wenn dessen monatliches Einkommen unter €
379,02 liegt)
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Halbwaise: € 379,02
Vollwaise: € 569,11
Waisenpension nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Halbwaise: € 673,53
Vollwaise: € 1.030,49
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at