Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2024
Site web: www.arbeiterkammer.at/...
Site web: www.pv.at/...
Site web: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Alleinstehende Pensionist:innen *), Witwen/Witwer | EUR 1.217,96 |
Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- und Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension wenn
der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt * |
EUR 1.921,46 |
Waisenpension (einfach verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 447,97 |
Waisenpension (einfach verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 796,06 |
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 672,64 |
Waisenpension (doppelt verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 1.217,96 |
*) Diese Richtsätze - außer bei Beziehern einer Witwen-(Witwer)pension - erhöhen sich für jedes Kind,dessen Nettoeinkommen € 447,97 nicht erreicht, um € 187,93.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at