Familienbeihilfe, Richtsätze 2024
Página Web: www.bundeskanzleramt.gv.at/...
Página Web: Familienbeihilfen-Rechner (familienbeihilfenrechner.bmfj.gv.at)
Auszahlung durch das Finanzamt
ab Geburt | € 132,30 |
ab 3. Lebensjahr | € 141,50 |
ab 10. Lebensjahr | € 164,20 |
ab 19. Lebensjahr | € 191,60 |
Erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung | € + 180,90 |
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die
Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um € 8,20 für jedes Kind,
b) für drei Kinder gewährt wird, um € 20,20 für jedes Kind,
c) für vier Kinder gewährt wird, um € 30,70 für jedes Kind,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um € 37,20 für jedes Kind,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um € 41,50 für jedes Kind,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um € 60,30 für jedes Kind.
Kinderabsetzbetrag: Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2024 € 67,80 und muss nicht gesondert beantragt werden.
Schulstartgeld: Mit der Familienbeihilfe für den August 2024 wird zusätzlich ein Schulstartgeld von € 116,10 für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt; es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung kann die Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gewährt werden (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es Ausnahmeregelungen: für Präsenz-/Zivildiener; bei Geburt eines Kindes; für erheblich behinderte Kinder; bei einem Studium von mindestens zehn Semestern Dauer bei Einhaltung der Mindeststudienzeit; bei Absolvierung einer freiwilligen Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt).
Für volljährige Kinder, die erwerbsunfähig sind, gibt es keine Altersgrenze.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at